Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 18. Juni 2020
TOP 17
HEGISS II: Öffentliche Grünfläche Kurze Straße
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-183 (Dez. IV, Amt 60) vom 29.04.2020,
2016-21/DS-I(A)0784
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Sanierung und Umgestaltung der öffentlichen Grünfläche „Kurze Straße“ auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Büro Ipach Mayerhofer, Landschaftsarchitekten PartGmbH, Friedensallee 22, 63263 Neu-Isenburg, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten einschließlich Planungskosten von 270.000,00 € brutto, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Produktkonto 09010600.0951004460, Investitionsnummer 0901060900601203 „Umsetzung HEGISS“, PN 9026, wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsmittel bis 2019: 270.000,00 €
Gesamt: 270.000,00 €
3. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln.
4. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
Zuwendung Land HEGISS II, soziale Stadt,
Produktkonto 09010600.3601005560: 227.000,00 €
Zuwendung Regionallastenausgleichsgesetz,
Produktkonto 09010600.3601005560: 18.000,00 €
Kreditmarktmittel: 25.000,00 €
Gesamt: 270.000,00 €
5. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 5.864,12 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.
6. Die Unterhaltungskosten in Höhe von 10.027,62 € (Pflegeleistung ESO), die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, erhöhen sich von 6.820,26 € um 3.207,36 € auf 10.027,62 €.
7. Der Vergabe des Nachtragsangebots Nr. 1 an das Büro Ipach Mayerhofer, Landschaftsarchitekten PartGmbH, Friedensallee 22, 63263 Neu-Isenburg, zum nachgeprüften Angebotspreis von nunmehr 30.659,67 €, wird zugestimmt.
Die Gesamtvergabesumme erhöht sich damit:
Von: 11.358,31 €
Um: 30.659,67 €
Auf: 42.017,98 €
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung