Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 10. September 2020
TOP 27
Dreieichpark, Sanierung Wasserbecken
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-361 (Dez. IV, Amt 60) vom 26.08.2020,
2016-21/DS-I(A)0825
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Sanierung des Wasserbeckens, nach der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Büro BCE Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Niederlassung Darmstadt,
Wittichstraße 7, 64295 Darmstadt, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 380.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bei dem Produktkonto 13010100.6165001160
„Instandhaltung Park- und Gartenanlagen", PN V9013, und 13010100.6120000060 „Allgemeine Planungsleistungen“ wie folgt bereitgestellt:
13010100.6165001160
Haushaltsmittel bis 2019: 59.000,00 €
(davon erfolgte Rückstellungen 59.000,00 €)
Haushaltsmittel 2020: 250.000,00 €
Haushaltsmittel 2021: 20.000,00 €
13010100.6120000060
Haushaltsmittel bis 2019: 51.000,00 €
(davon erfolgte Rückstellungen 51.000,00 €)
Gesamt: 380.000,00 €
Die Haushausmittelbereitstellung 2021 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2021 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.
3. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
Zuwendung Land „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (vorher: Zukunft Stadtgrün)
Produktkonto 09010600.5421000160 266.000,00 €
Kreditmarktmittel: 114.000,00 €
Gesamt: 380.000,00 €
4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 24.685,53 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.
5. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO), die Bestandteil der o. g. ge-
prüften Folgekostenberechnung sind, verringern sich von 14.323,41 € um 239,88 € auf 14.083,53 €.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung