Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 14.10.2004
22. Erweiterung der Kindertagesstätte 3, Rödernstraße 25, 63067 Offenbach a. M.
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 331/04 vom 29.9.2004, DS I (A) 738
Az: 000-0002-01/0421#0559/2004
Änderungsantrag CDU vom 13.10.2004, DS I (A) 738/1
Az: 000-0002-01/0421#0570/2004
Beschlusslage:
DS I (A) 738
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Erweiterung der Kindertagesstätte 3, Rödernstraße 25, 63067 Offenbach
a. M., nach der von der EEG und Dritten erstellten und vom Revisionsamt
geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 816.500,00 €
einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 46400.94000
„Umsetzung Kindertagesstättenentwicklungsplan“ wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsausgabereste: 90.000,-- €
Nachtragshaushaltsplan 2004: 110.000,-- €
Haushaltsplan 2005: 616.500,-- €
Gesamt: 816.500,-- €
3. Die Finanzierung erfolgt über Kreditmarktmittel.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 738/1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Baumaßnahme zur Erweiterung der Kindertagesstätte 3, Rödernstraße 25, in 63067 Offenbach a.M. wird öffentlich ausgeschrieben.
DS I (A) 738
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Erweiterung der Kindertagesstätte 3, Rödernstraße 25, 63067 Offenbach
a. M., nach der von der EEG und Dritten erstellten und vom Revisionsamt
geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 816.500,00 €
einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 46400.94000
„Umsetzung Kindertagesstättenentwicklungsplan“ wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsausgabereste: 90.000,-- €
Nachtragshaushaltsplan 2004: 110.000,-- €
Haushaltsplan 2005: 616.500,-- €
Gesamt: 816.500,-- €
3. Die Finanzierung erfolgt über Kreditmarktmittel.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 15.10.2004
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung