Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 05. November 2020
TOP 20
Beseitigung von Schäden an der Straßenbeleuchtung,
Produktkonto 12010100.6165001460
hier: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gem. § 100 HGO
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-455 (Dez.IV, Amt 60) vom 21.10.2020,
2016-21/DS-I(A)0857
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Zur Deckung unerwarteter Mehrausgaben bei dem Produktkonto 12010100.6165001460 „Beseitigung Schäden Straßenbeleuchtung unbekannter Dritter“ werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 37.100,00 € bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt über das Produktkonto 12010100.6051000260 „Stromverbrauch Straßenbeleuchtung“.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung