Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 05. November 2020
TOP 24
Bebauungsplan Nr. 647
„Ehem. Güterbahnhof Offenbach“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-459 (Dez. IV, Amt 62 und 60) vom 21.10.2020,
2016-21/DS-I(A)0862
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. wie folgt:
1. Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage
Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen in Anlage 2a im Auslageordner wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.
2. Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten Offenlage
Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen in Anlage 2b im Auslageordner wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.
3. Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag
Dem mit der Stadt Offenbach am Main abgestimmten städtebaulichen Vertrag des Erschließungsträgers Aurelis Asset GmbH, vertreten durch Aurelis Real Estate Service GmbH, in der Fassung vom 25.09.2020 (Anlage 1 im Auslageordner) wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, diesen städtebaulichen Vertrag für die Stadt Offenbach am Main abzuschließen.
4. Beschluss über den Plan als Satzung
Der Bebauungsplan Nr. 647 für das Gebiet des ehemaligen Güterbahnhofs Offenbach - die Flurstücke Gemarkung Bürgel, Flur 7, Flurstücke 293/5, 293/6, 348/35 (tw.), 348/39, 348/40, 348/41, 348/42, 348/43, 348/44, 348/45, 348/46, 348/47, 348/48, 348/49, 348/50, 348/51, 348/52, 348/53, 348/54, 348/55, 348/56, 348/57, 348/58, 348/59, 348/63, 357/11, 357/12, 357/25, 357/26, 357/24 (tw.), 380/3 - wird in der Fassung vom 09.10.2020 (Anlage 4 im Auslageordner) gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) als Satzung beschlossen.
5. Begründung zum Bebauungsplan
Dem Bebauungsplan wird die Begründung inkl. Umweltbericht gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Anlage 5 im Auslageordner) in der Fassung vom 09.10.2020 beigefügt.
Die nichtöffentliche Auslage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung