Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0155/1Ausgegeben am 04.11.2021
Eing. Dat. 04.11.2021
Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Senefelderstraße 97
Änderungsantrag AfD vom 04.11.2021
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Punkt 2 der Vorlage wird wie folgt geändert:
2. Der Erbbauzins wird für die ersten 10 Jahre der Laufzeitverlängerung neu festgesetzt auf 4.364,80 EUR/Jahr (12,80 EUR/m2 und bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten) Kontonummer 5300000180 (Erbbauzins) vereinnahmt.
Nach Ablauf der 10-Jahresfrist und danach alle 5 Jahre wird der Erbbauzins entsprechend der Veränderung des Verbaucherpreisindex neu festgesetzt.
Für den Fall einer Veräußerung des Erbbaurechts wird der Stadt Offenbach am Main ein dingliches Vorkaufsrecht eingeräumt.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.