Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 02. Dezember 2021
TOP 10
Bebauungsplan Nr. 651 „Kaiserlei-Nordwest“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-390 (Dez. IV, Ämter 60 und 62) vom 10.11.2021, 2021-26/DS-I(A)0173
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Anlagen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion wie folgt:
1. Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen in Anlage 4 im Auslageordner wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.
2. Beschluss über den Plan als Satzung
Der Bebauungsplan Nr. 651 für das Gebiet in der Gemarkung Offenbach Flur 5, begrenzt im Norden durch den Mainuferbereich und den Herrnrainweg, im Osten durch die BAB 661, im Süden durch die Strahlenbergerstraße und im Westen durch den Herrnrainweg (Anlagen 1 und 2 im Auslageordner), wird in der Fassung vom 08.11.2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.
3. Begründung zum Bebauungsplan
Dem Bebauungsplan Nr. 651 wird die Begründung inkl. Umweltbericht gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Anlage 3 im Auslageordner) in der Fassung vom 08.11.2021 beigefügt.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung