Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 19. Mai 2022
TOP 34
Bewilligung einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe gem. § 100 HGO
bei den Produktkonten
05030100.7252011350 Grundleistungen (§ 3 AsylbLG) /Geld f. pers. Bedürfnisse
05030100.7252011450 Grundleistungen (§ 3 AslybLG) / Lebensunterhalt
05030100.7252012050 Grundleistungen §3 AsylbLG Leistungen bei Krankheit
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-160 (Dez. III, Amt 50) vom 04.05.2022,
2021-26/DS-I(A)0272
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt bei Stimmenenthaltung der AfD-Fraktion mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Beim Produktkonto 05030100.7252011350 - Grundleistungen (§ 3 AsylbLG) /Geld f. pers. Bedürfnisse wird eine über-/ außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 200.000 € gem. § 100 HGO für 2022 bewilligt.
2. Beim Produktkonto 05030100.7252011450 - Grundleistungen (§ 3 AsylbLG) / Leistungen zum Lebensunterhalt wird eine über-/ außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 250.000 € gem. § 100 HGO für 2022 bewilligt.
3. Beim Produktkonto 05030100.7252012050 - Grundleistungen § 3 AsylbLG Leistungen bei Krankheit wird eine über-/ außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 50.000 € gem. § 100 HGO für 2022 bewilligt.
4. Die Deckung erfolgt in 2022 über Mehreinnahmen bei dem Produktkonto 05030100.5478100050. – Erstattung vom Land
5. Die Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2022.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung