Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0314Ausgegeben am 07.07.2022
Eing. Dat. 07.07.2022
Jahresabschluss des ESO Eigenbetriebes zum 31.12.2021, Ergebnisverwendungsvorschlag und Entlastung der Betriebsleitung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-226 (Dez. III, ESO) vom 06.07.2022
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen zum 31.12.2021 (Anlage 1) wird festgestellt.
2. Die Betriebsleitung schlägt vor, den Gewinn des Geschäftsjahres in Höhe von 3.652.145,75 € wie folgt zu verwenden:
A) die erwirtschafteten Verzinsung des eingesetzten Kapitals der hoheitlichen Bereiche in Höhe von 436.687,60 € zuzüglich einer Entnahme aus dem Gewinn des Betriebes gewerblicher Art „DSD" in Höhe von 73.312,40 €, somit in Summe 510.000 €, auszuschütten.
B) der darüber hinausgehende Gewinn des Jahres 2021 in Höhe von 3.142.145,75 € wird nach Ausgleich der noch anfallenden Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag auf die Gewinne der Sparten „DSD" und „Krematorium" der Allgemeinen Rücklage des Eigenbetriebs zugeführt.
3. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Begründung:
Zu 1.:
Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss 2021 erstellt. Dieser wurde von der Eversheim Stuible Treuberater GmbH, Stuttgart geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Zu 2.
a) Die Betriebsleitung schlägt vor, die erwirtschaftete Verzinsung des eingesetzten Kapitals des hoheitlichen Bereichs, wie auch in der Vergangenheit, mit 4% bezogen auf das Stammkapital (10.917.189,80 €), somit in Höhe von 436.687,60 €, festzusetzen.
b) Mit der Stadt Offenbach ist vereinbart, dass aus dem ESO Eigenbetrieb in Summe 510.000 €/a im städtischen Haushalt zu berücksichtigen sind. Somit wird vorgeschlagen, über die 436.687,60 € aus der Eigenkapitalverzinsung hinaus, zusätzlich 73.312,40 € aus dem Gewinn des Betriebes gewerblicher Art „DSD“ auszuschütten.
c) Der Jahresgewinn 2021 des ESO Eigenbetriebes wird vom Wirtschaftsprüfer Eversheim Stuible Treuberater GmbH, Stuttgart mit 3.652.145,75 € ausgewiesen. Berücksichtigt sind hierbei die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, sowie der diesbezügliche Solidaritätszuschlag. Da die Kapitalertragsteuern aus den Betrieben gewerblicher Art „DSD“ und „Krematorium“ erst nachgelagert festgesetzt und fällig werden, sind diese Steuern in Höhe von zusammen < 150 T€ noch nicht enthalten und daher bei Fälligkeit noch abzuziehen.
Zu 3.
Unter Bezug auf die §§ 112 - 114 HGO wird der Betriebsleitung aufgrund des geprüften Jahresabschlusses Entlastung erteilt.
Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Wege des Nachtrags, da die finalen Sitzungsunterlagen erst nach dem regulären Abgabetermin zusammengestellt werden konnten und eine Abgabe im regulären Geschäftsgang daher nicht möglich war. Darüber hinaus ist eine spätere Beschlussfassung aufgrund der zeitnahen Weitergabe der Unterlage an das Regierungspräsidium nicht möglich.
* redaktionell geändert
Anlage:
Jahresabschluss per 31.12.2021
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.