Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 21. November 2022
TOP 26
Finanzierung der Aufwendungen für Maßnahmen während der Corona-Krise
hier: Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln gem. § 100 HGO
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-369 (Dez. IV, Amt 60) vom 02.11.2022,
2021-26/DS-I(A)0401
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion AfD wie folgt:
Im Rahmen der Gebäudeverwaltung und -unterhaltung wurden für den Betrieb der städtischen Schul- und Kitagebäude, der Verwaltungsgebäude und der Volkshochschule, Museen, Seniorentagesstätten, Sanitär- und Umkleidegebäude der Sportanlagen wie auch des Wetterparkgebäudes durch GBM und Hochtief (ÖPP-Schulstandorte Beethovenschule und Berufsschulzentrum Buchhügel), nach Abstimmung mit dem Hochbaumanagement des Amts für Planen und Bauen, Aufwendungen geleistet, die im Kontext der Corona-Krise entstanden und abzurechnen sind.
Gemäß Kostenaufstellungen werden im Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.07.2022 durch GBM und Hochtief Finanzmittel in Höhe ca. 455.000,00 € verausgabt.
1. Die erforderlichen Mittel werden überplanmäßig wie folgt bereitgestellt:
Hochtief:
01010800.6161000120 (Bauliche Instandsetzung
und Bewirtschaftung Schulen im ÖPP)
Mittel 2022 und früher: 158.000,00 €
Überplanmäßig: 9.000,00 €
GBM:
01010800.6173000160 (Gebäudereinigung)
Überplanmäßig: 288.000,00 €
Gesamt Hochtief und GBM: 455.000,00 €
Die Deckung der Mittel erfolgt durch Minderaufwendungen bei dem Produktkonto 16020100.7710000120 „Zinsausgaben Kreditmarkt“. Die Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2022.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 23.11.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung