Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12. Dezember 2022

 

 

 

 

 

TOP 23
Gebührenordnung für die Benutzung von Parkscheinautomaten und Parkuhren der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-415 (Dez. IV, Amt 32) vom 23.11.2022,
2021-26/DS-I(A)0426

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Parkgebührenordnung wird wie folgt geändert:

 

1.         In § 3 Satz 2 wird das Datum „31.12.2021“ ersetzt durch „31.12.2025“

 

2.         Es wird folgender § 4 neu eingefügt:

 

§4       Bewohnerparkausweis

 

Für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel, die von der Straßenverkehrsbehörde nach § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO ausgewiesen und gekennzeichnet (Bewohnerparkausweis) sind, werden Gebühren i.H.v.75,00€ jährlich erhoben.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.12.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung