Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0464Ausgegeben am 22.02.2023
Eing. Dat. 17.02.2023
Richtlinie zur Softwarebeschaffung
Antrag DIE LINKE. vom 17.02.2023
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat möge eine Richtlinie zur Beschaffung und Verwendung von Software in der Verwaltung der Stadt Offenbach erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorlegen. Die Richtlinie soll dabei sicherstellen, dass:
1. vorrangig solche Software zum Einsatz kommt, die über eine Lizenzierung nach CC0, CC BY, MIT, BSD, Apache oder andere Lizenzen, die nur Urhebernennung erfordern, verfügt.
2. der Quellcode der Software offen ist (Open Source).
3. Datensicherheit gewährleistet wird nach Art. 32 Abs. 1 DSGVO.
4. etwaige Korrekturen an verwendeter Open Source-Software zurück in den Entwicklungsprozess einfließen.
Begründung:
Eine einheitliche Richtlinie zur Beschaffung und Verwendung von Software soll dazu dienen, die Digitalisierung der Verwaltung strukturiert voranschreiten zu lassen und dabei wichtige Grundpfeiler wie Datensicherheit zu priorisieren.
Quelloffene Software hat gegenüber proprietärer Software einige Vorteile:
– Quelloffene Software ist transparent. Dadurch, dass der Quellcode offengelegt ist, kann jeder (mit entsprechender Fachkenntnis) nachvollziehen, welchen Daten wie verarbeitet werden und wohin sie geschickt werden.
Intransparente Datenströme zum Beispiel ins Ausland sind damit ausgeschlossen.
– Quelloffene Software mit den entsprechenden Lizenzen ist kostenlos.
Die Stadt könnte so also Ausgaben einsparen, die an anderer Stelle verwendet werden können.
– Außerdem ist es für insgesamt mehr wachsame Augen als bei proprietärer Software einfacher möglich, Sicherheitslücken in allen Phasen der Softwarenutzung zu entdecken und zu schließen. Deswegen gilt quelloffene Software allgemein als datensicherer.
– Sollten Fehler in der Software erkannt werden, ist man nicht von einem Hersteller abhängig, um diese Fehler zu korrigieren. Durch Fehlerkorrekturen profitieren alle Nutzer der Software.
Diese Vorteile sollte sich die Stadt Offenbach zunutze machen.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.