Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Mai 2023

 

 

 

 

 

TOP 23
Vergabe städtischer Baugrundstücke für gemeinschaftliches Wohnen im Rahmen einer Konzeptvergabe
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-101 (Dez. I und IV, Amt 80 und Amt 60)
vom 26.04.2023, 2021-26/DS-I(A)0498

Änderungsantrag Die LINKE. vom 10.05.2023, 2021-26/DS-I(A)0498/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0498

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1. Städtische Grundstücke für gemeinschaftliches Wohnen werden künftig nach der

     als Anlage beigefügten Richtlinie „Konzeptverfahren“ vergeben.

 

2. In einem ersten Verfahren werden folgende städtische Grundstücke im

    Erbbraurecht vergeben:

 

Gemarkung Bieber, Flur 4, Nr. 234 = 1.103 m²

Gemarkung Bieber, Flur 4, Nr. 311 =    936 m²

Gemarkung Bieber, Flur 4, Nr. 324 =    778 m²

Gemarkung Bürgel, Flur 4, Nr. 534 =    986 m²

 

3. Die Erbbauzinsen betragen ein Prozent des gutachterlich ermittelten

    Grundstückswerts.

 

4. Die Erbbauzinsen werden zu gegebener Zeit beim Produktkonto

    10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)0498/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Punkt 1 der Vorlage wird wie folgt geändert:

 

Die in der Anlage beigefügte Richtlinie „Konzeptverfahren“ wird zur Kenntnis genommen und an den unter 2. genannten Grundstücken erprobt.

 

Nach einer Evaluation wird die ggf. überarbeitete Richtlinie „Konzeptverfahren“ der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

2021-26/DS-I(A)0498

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1. Städtische Grundstücke für gemeinschaftliches Wohnen werden künftig nach der

     als Anlage beigefügten Richtlinie „Konzeptverfahren“ vergeben.

 

2. In einem ersten Verfahren werden folgende städtische Grundstücke im

    Erbbraurecht vergeben:

 

Gemarkung Bieber, Flur 4, Nr. 234 = 1.103 m²

Gemarkung Bieber, Flur 4, Nr. 311 =    936 m²

Gemarkung Bieber, Flur 4, Nr. 324 =    778 m²

Gemarkung Bürgel, Flur 4, Nr. 534 =    986 m²

 

3. Die Erbbauzinsen betragen ein Prozent des gutachterlich ermittelten

    Grundstückswerts.

 

4. Die Erbbauzinsen werden zu gegebener Zeit beim Produktkonto

    10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 23.05.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung