Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0579/1Ausgegeben am 09.10.2023
Eing. Dat. 09.10.2023
Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle
Änderungsantrag Ausschussvorsitzender HFDB vom 09.10.2023
Der Antrag wird wie folgt geändert:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In § 4 (1) der Antidiskriminierungsrichtlinie wird das Wort „benennt“ durch „bestellt“ ausgetauscht.
Begründung:
Ursprungsvariante:
(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main benennt eine/n
hauptamtlich tätige/n Antidiskriminierungsbeauftragte/n auf Vorschlag des Magistrats.“
Variante neu:
(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main bestellt eine/n
hauptamtlich tätige/n Antidiskriminierungsbeauftragte/n auf Vorschlag des Magistrats.“
Die gewählte Formulierung in § 4 Abs. 1 („Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main benennt eine/n hauptamtlich tätige/n Antidiskriminierungsbeauftragte/n auf Vorschlag des Magistrats.“) lässt den Eindruck entstehen, dass die Stadtverordnetenversammlung hier im Einzelfall über Personalangelegenheiten entscheidet.
Der Begriff „Bestellung“ betrifft dabei nicht das Beschäftigungsverhältnis zur Stadt an sich, sondern die Funktion als Antidiskriminierungsbeauftragte/r. Die eigentliche Einstellung (und Entlassung) des/der Antidiskriminierungsbeauftragten erfolgt wie bei allen anderen Beschäftigen der Stadt durch den Magistrat (§ 73 Abs. 1 HGO).
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.