Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0600Ausgegeben am 19.10.2023
Eing. Dat. 28.09.2023
Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2024
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-262 (Dez. III, Amt 20) vom 27.09.2023
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. die Haushaltssatzung 2024 wird beschlossen und damit der Haushaltsplan und der Stellenplan 2024 für das Jahr 2024 festgesetzt.
2. das beigefügte Investitionsprogramm 2024 wird beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen.
3. das Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2024 wird beschlossen.
Begründung:
Nach § 97 Abs. 3 HGO ist die Haushaltssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Haushaltssatzung schließt die Festsetzung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Produktbudgets), des Ergebnis- / Finanzhaushalts und des Stellenplanes, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 94 Abs. 1 HGO i.V. mit § 1 GemHVO), ein.
Das Investitionsprogramm ist nach § 101 HGO als Grundlage für die Finanzplanung zu beschließen.
Ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) ist gemäß § 92a Abs.1 Ziffer 1 u. 2 HGO aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich in der Ergebnis- bzw. Finanzhaushaushaltsplanung nicht erreicht wird. Im HSK sind die Ursachen für den nicht ausgeglichenen Haushalt zu beschreiben und die dafür notwendigen Maßnahmen und der angestrebte Zeitraum, in dem der Ausgleich des Haushalts erreicht werden soll, enhalten.
Im Übrigen wird zur Begründung auf die beigefügten Unterlagen verwiesen.
Anlage:
Haushaltsplan 2024
Hinweis: Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) sowie per Cloud zur Verfügung gestellt.