Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0708Ausgegeben am 23.05.2024

Eing. Dat. 23.05.2024

 

 

 

 

 

Grundstückserwerb Gemarkung Bieber Flure 6 und 12

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-188 (Dez. I, Amt 80) vom 22.05.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von dem in der Anlage genannten Verkäufer die Grundstücke Gemarkung Bieber Flur 6 Nr. 812 = 1.019 m² und Flur 12 Nr. 102 = 2.202 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 128.840 EUR (40 EUR/m²) und wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt getragen.

4.     Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 140.000 EUR stehen - vorbehaltlich der Resteübertragung für das Haushaltsjahr 2024 - im Haushaltsjahr 2024
beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

5.     Für den Fall, dass den anderen Eigentümern im künftigen Baugebiet Waldhof-West ein höheres Kaufangebot unterbreitet wird und hierüber eine Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorliegt, erfolgt eine Nachzahlung in Höhe der Differenz zum vereinbarten Kaufpreis.

6.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Die Grundstücke liegen in dem Bereich für das künftige Baugebiet Waldhof-West. Da mit dem Verkäufer seit einiger Zeit bereits Gespräche stattgefunden haben und der Verkäufer aus persönlichen Gründen dringend an einem Erwerb interessiert ist, wurde dahingehend Einigung erzielt, dass ein Erwerb zunächst zum alten Bodenrichtwert erfolgt und eine Nachzahlung erfolgt, wenn andere Grundstücke zum ermittelten Anfangswert für das Baugebiet erworben werden.

 

Der Verkäufer ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Lageplan

Klimarelevanzprüfung

Nichtöffentliche Anlage

 

Hinweis: Der Antrag sowie die öffentlichen Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.