Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0710Ausgegeben am 23.05.2024

Eing. Dat. 23.05.2024

 

 

 

 

 

Brandschutztechnische Instandsetzungen und Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden in Anlehnung an die Mittelverwendung des Rahmendienstleistungsvertrags (RDLV) mit der GBM Service GmbH Offenbach

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-195 (Dez. IV, Amt 60) vom 22.05.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der GBM Service GmbH Offenbach werden als Bauunterhaltungsbudget für die städtischen Liegenschaften in Anlehnung an die Mittelverwendung gemäß Rahmendienstleistungsvertrag (RDLV) die jährlichen Finanzmittel aus dem unten angegebenen Produktkonto in Höhe von 100.000,00 € für das Jahr 2024 vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2024 und maximal

       1.274.399,99 € aus Rückstellungen des Jahrs 2023 zur Verfügung gestellt.

 

Aus den zur Verfügung stehenden Mitteln können die in Abstimmung mit dem Referat Gebäudebetrieb und Instandhaltung, Bereich Hochbaumanagement, Amt für Planen und Bauen, festgelegten folgenden wie auch weiteren noch abzustimmenden Projekten umgesetzt werden.

 

Sonstige öffentliche Gebäude:

Rathaus, Berliner Straße 100, 63065 Offenbach am Main,

Erneuerung Sprachalarmierungsanlage (SAA) und Neuinstallation BOS-Anlage (Feuerwehrfunkanlage).

 

2.    Die hierfür erforderlichen Finanzmittel stehen auf dem folgenden Produktkonto       zur Verfügung:

 

01010800.6161000060 „Erfüllung Brandschutzauflagen“ im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 100.000,00 €. Weiterhin sind Rückstellungen in Höhe von maximal 1.274.399,99 € vorhanden, die für die o. g. Maßnahmen verwendet werden.

 

3.    Die jährlich verfügbaren Haushaltsmittel werden durch das mittelverwaltende Amt für Planen und Bauen, nach Abruf durch die GBM, angewiesen und die Verwendung wird bis Juni des Folgejahrs durch die GBM in Form einer Auflistung dargestellt.

 

 

 

 

Begründung:

 

Bei der BOS-Anlage (Behördenfunk), handelt es sich um ein eigenes Funknetz für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Gemäß dem Gesetz des Bundesministeriums des Inneren und den Richtlinien der Feuerwehr Offenbach ist die Funkversorgung in Gebäuden durch den Betreiber sicherzustellen. Eine durchgängige Funkverbindung ist im Rathaus nicht gegeben und muss durch die Installation einer BOS-Anlage sichergestellt werden.

 

Die im Objekt betriebene 20 Jahre alte Elektro-Akustische Anlage entspricht nicht mehr den gültigen Richtlinien für Anlagen und Bauteile sowie den Forderungen der Brandschutzbehörde. Die Anlage ist nicht erweiterbar und für einige Bauteile gibt es keine Ersatzteile mehr, wodurch die im Objekt geforderte Sicherheitsstufe nicht erreicht wird. Deshalb bedarf es der dringenden Erneuerung einer Sprachalarmierungsanlage (SAA), die die heutigen Richtlinien erfüllt.

 

Die Durchführung der Maßnahmen ist im Rahmen des Rahmendienstleistungsvertrags (RDLV) Bestandteil der Aufgaben der GBM Service GmbH Offenbach. Die hierfür vorhandenen Mittel werden im Haushalt auf dem Produktkonto 01010800.6161000060 „Erfüllung Brandschutzauflagen“ zur Verfügung gestellt. Bei den Beträgen der Rückstellung ist zu beachten, dass dies Maximalwerte sind, die sich noch aufgrund von Buchungen im Haushaltsjahr 2023 reduzieren können.

 

Um die Maßnahmen aufgrund ihrer Dringlichkeit zügig ausführen zu können, bietet es sich an, die Abwicklung in Anlehnung an den RDLV über die GBM Service GmbH Offenbach ausführen zu lassen. Da es sachlich und fachlich sinnvoll ist, die im Tenor, Punkt 1, aufgeführten Projekte im Rahmen der Bauunterhaltung des RDLV umzusetzen, werden der GBM Service GmbH Offenbach die unter Punkt 2 im Tenor genannten Mittel übertragen.

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.