Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0711Ausgegeben am 23.05.2024

Eing. Dat. 23.05.2024

 

 

 

Grundsatz- und Bedarfsbeschluss zur Sicherstellung von Raumkapazitäten zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 bis 2029/30 auf Grundlage der Bedarfsberechnung des Stadtschulamts

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-197 (Dez. IV, Ämter 60 und 40) vom 22.05.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Kinder im Grundschulalter soll vorrangig an den Schulen umgesetzt werden.

 

2.     Für jede Offenbacher Grundschule ist ein neues Mehrfachraumnutzungskonzept gemäß Punkt 2.1.2 der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen zu erstellen.

 

3.     Für folgende Schulen der ersten Kategorie kurzfristig umzusetzender Maßnahmen sind die Planungsleistungen gemäß der aktuell gültigen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zur Erstellung von Planungsvarianten inklusive der Ermittlung von Baukosten zur Herbeiführung der jeweiligen Projekt- und Vergabebeschlüsse zeitnah zu beauftragen: Anne-Frank-Schule, Goetheschule, Lauterbornschule, Nachnutzung ehem. Polizeirevier 1, Mathildenstraße (Erweiterung Mathildenschule), Mauerfeldschule und Uhlandschule.

 

4.     Für folgende Schulen der zweiten Kategorie mittelfristig umzusetzender Maßnahmen sind die Planungsleistungen gemäß der aktuell gültigen HOAI zur Erstellung von Planungsvarianten inklusive der Ermittlung von Baukosten zur Herbeiführung der jeweiligen Projekt- und Vergabebeschlüsse ab 2025 zu beauftragen: Eichendorffschule, Friedrich-Ebert-Schule und Wilhelmschule.

 

5.     Für die Schulen der dritten Kategorie sind die aktuellen Bedarfe im Rahmen der Mehrfachnutzung abgedeckt. Längerfristig wird geprüft, ob Planungen erforderlich und Baukosten zu ermitteln sind: Beethovenschule, Hafenschule, Humboldtschule, Schule Bieber Waldhof (Ottersfuhrstraße) und Waldschule Tempelsee.

 

6.     Die Planung mit anschließender Bereitstellung zusätzlicher Raumkapazitäten zur Deckung des sehr kurzfristigen Bedarfs an Ganztagsplätzen sowie an zusätzlichen Klassenräumen aufgrund steigender Schüler*innenzahlen erfolgt ab 2024 mit Raummodulen.

 

·         Bereitstellung zum Schuljahr 2025/26: Zwei Klassenräume für die Lauterbornschule

 

·         Bereitstellung zum Schuljahr 2025/26: Zwei Klassenräume für die Buchhügelschule

 

7.     Die Planungskosten für die Maßnahmen Anne-Frank-Schule, Lauterbornschule, Mauerfeldschule, Uhlandschule, Eichendorffschule, Friedrich-Ebert-Schule, Wilhelmschule, Beethovenschule, Hafenschule, Humboldtschule, Schule Bieber Waldhof (Ottersfuhrstraße) und Waldschule Tempelsee gemäß laufender Nr. 3

bis 5 betragen bis zum Projektbeschluss ca. 6.400.000,00 €. Sie stehen auf dem Produktkonto 03130200.0951000060, Investitionsnummer: 0313020900602401, „Investitionsprogramm Ganztagsausbau an Grundschulen“, ab 2024 und in den Folgejahren zur Verfügung.

 

Für die Erweiterung Goetheschule und Neubau Funktionsgebäude stehen die Mittel in Höhe von 1.460.000,00 € für die Planungskosten auf dem Produktkonto 03010100.0951000060, Investitionsnummer: 0301010900602302, „Erweiterung der Goetheschule und Neubau eines Funktionsgebäudes“, ab 2023 und in den Folgejahren zur Verfügung.

 

Die Mittel für die Planungskosten für die Maßnahme Nachnutzung ehemaliges Polizeirevier 1, Mathildenstraße in Höhe von 900.000,00 € stehen auf dem Produktkonto 03010100.0951000060, Investitionsnummer: 0301010900602303, „Nachnutzung ehem. Polizeirevier 1, Mathildenstraße“, ab 2023 und in den Folgejahren zur Verfügung.


Die Mittel für Planungskosten der Maßnahmen Lauterbornschule und Buchhügelschule gemäß laufender Nr. 6 betragen bis zur Erstellung der Projektbeschlüsse ca. 120.000,00 € und stehen auf dem Produktkonto 03130100.05500000060, Investitionsnummer: 0313010500601701 (Ankauf von Klassenraummodulen), aus Resten aus Vorjahren zur Verfügung.

 

Die Anpassung der Planmittel für die Maßnahme Investitionsprogramm Ganztagsausbau an Grundschulen erfolgen im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 sowie vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

8.     Der Magistrat wird ermächtigt, bei der WI-Bank Fördermittel aus dem „Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ zu beantragen.

 

Das Förderkontingent gemäß der Anlage zur Förderrichtlinie beträgt insgesamt 5.428.235,00 € (Bundeszuschuss: 4.470.3111,00 € und Landeszuschuss 957.924,00 €).

 

Aktuell ist aufgrund der kurzen Fertigstellungsfrist der Neubau der Grundschule auf dem Gelände der IGS Lindenfeld (ehem. Bachschule) zur Förderung vorgesehen.

 

 

Begründung:

 

Zur Festlegung der Ausbauziele wurde vom Stadtschulamt ein Bericht über die Abdeckung des Raum- und Ausstattungsbedarfs vorgelegt (Vorlage-Nr. 2023-285, 04.10.2023). Er basiert auf der „Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz“ und den bestehenden städtischen Vorgaben.

 

Ab dem Schuljahr 2026/27 wird auf Grundlage des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) stufenweise bis zum Schuljahr 2029/30 ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter eingeführt. Die dafür notwendigen Ganztagsplätze sind nicht in ausreichendem Maß vorhanden und müssen geschaffen werden. Zur rechtzeitigen Bedarfssicherstellung wird der Magistrat die notwendigen Planungsschritte unternehmen und die ermittelten kurz-, mittel- und längerfristigen Bedarfe umsetzen. Die Schulen müssen dafür nach der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen ein Mehrfachnutzungskonzept für alle Schulräume,

auch der Klassenräume, erarbeiten, damit die Räumlichkeiten im Ganztag nicht nur effizient, sondern auch im Sinne des Ganztags bzw. den Ganztagskonzepten genutzt werden können. Sie sollen dabei die Unterstützung externer Fachkräfte erhalten. So werden beispielsweise keine zusätzlichen Räume für die Hausaufgabenbetreuung ausgewiesen. Sie findet z. B. in den Klassenräumen statt oder entfällt vollständig, abhängig vom pädagogischen Konzept der jeweiligen Schule. Um eine rein additive Planung zu vermeiden, werden die Bestandsgebäude in der Planung je nach Erfordernis gesamtkonzeptionell neu betrachtet und Umbauten im Bestand realisiert. Beispielsweise werden zusätzlich notwendige Klassenräume in den Planungsumfang aufgenommen. Darüber hinaus wird das mögliche Einsparpotential überprüft, z. B. wenn durch Mehrfachnutzung oder durch Erweiterungsbauten Flächen für eine neue Nutzung frei werden. Die gemäß Richtlinie erforderliche Barrierefreiheit in den Ganztagsräumen ist bei größeren Umbauten ebenfalls zu prüfen. Eine für die Ganztagsnutzung angemessene Ausstattung mit Möbeln und Einbauten ist Teil der geplanten Maßnahmen. Eventuelle Sanierungsbedarfe und Maßnahmen zum Hitzeschutz werden in diesem Zuge mitbetrachtet und auf Realisier- und Finanzierbarkeit geprüft. An einigen Standorten werden Interimsmaßnahmen notwendig werden.

 

Die Schulen wurden aufgrund der Aufgabenstellung, der finanziellen und personellen Kapazitäten der Stadt in drei Kategorien (kurz-, mittel- und längerfristiger Umsetzungshorizont) eingruppiert.

 

Anne-Frank-Schule:
Die Anne-Frank-Schule benötigt voraussichtlich einen Erweiterungsbau auf dem Grundstück. Ein Großteil des Raumprogramms für den Ganztag kann durch Umbauten im Bestand untergebracht werden.

 

Umfang: Die Cafeteria und Küche sind vollständig neu zu errichten. Zusätzlich werden Umbauten im Bestand für die neu geschaffenen Intensiv- und Vorklassen erforderlich sowie für die gemäß Richtlinie erforderlichen Ganztagsräume, welche teilweise im Bestandsgebäude untergebracht werden können. Durch den Freizug der zu kleinen Cafeteria können Flächen einer neuen Nutzung zugeführt werden, die jedoch umgebaut werden müssen. Zusätzlich ist ein neues Mehrfachnutzungskonzept für die Räumlichkeiten der Schule zu erstellen. Die Schule gehört zur ersten Kategorie kurzfristig umzusetzender Maßnahmen.

 

Beethovenschule:
Die Schule gehört zur dritten Kategorie längerfristig umzusetzender Maßnahmen.

 

Eichendorffschule:
Die Eichendorffschule ist als Standort gemeinsam mit der Erich-Kästner-Schule zu betrachten. An beiden Schulen wird die Ganztagsbetreuung ausgeweitet. Die gemeinsam genutzte Cafeteria ist perspektivisch zu klein. Die gemäß Richtlinie notwendigen Räume für den Ganztag sind nicht in der erforderlichen Größe vorhanden. Die Schule gehört zur zweiten Kategorie mittelfristig umzusetzender Maßnahmen

 

Ernst-Reuter-Schule:
Derzeit werden bei der Ernst-Reuter-Schule durch einen Erweiterungsbau neue Kapazitäten geschaffen. Eventuell auftretende Mehrbedarfe können durch ein neues Mehrfachnutzungskonzept aufgefangen werden.

 

Friedrich-Ebert-Schule:
Die Schule benötigt voraussichtlich einen Erweiterungsbau auf dem Grundstück.

 

Umfang:

 

Im Bestand besteht die Cafeteria durch die Mitnutzung der Aula. Weitere gemäß Richtlinie erforderlichen Räume für die Ganztagsbetreuung sind nicht vorhanden und müssen errichtet werden. Die unter Ensembleschutz stehenden Gebäude der Friedrich-Ebert-Schule sind mit Ausnahme des in den 1970er Jahren erbauten Bauteil C („Pavillon“) in ihrer Substanz zu erhalten. Das eingeschossige Gebäude C („Pavillon“) wird für die Ganztagsnutzung saniert und aufgestockt oder durch einen zweigeschossigen Ergänzungsbau ersetzt. Die momentan in Bauteil C befindliche Nutzung ist für die Bauzeit voraussichtlich temporär auszulagern. Die Bauteile A und B werden auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses „Instandsetzungen und Verbesserungsmaßnahmen an Schulen und Kindertagesstätten in Anlehnung an die Mittelverwendung des Rahmendienstleistungsvertrages (RDLV) mit der GBM“ 2021-26/DS-I(A)0652 vom 21.03.2024 energetisch saniert. Nach der erfolgten Sanierung wird in einem zweiten Schritt die notwendige Erweiterung erfolgen. Die Schule gehört zur zweiten Kategorie mittelfristig umzusetzender Maßnahmen.

 

Goetheschule:
Die Schule wird für zusätzliche Nutzungen um das ehemalige 2. Polizeirevier in der Berliner Straße 213-215 erweitert und erhält einen Ergänzungsbau.

 

Umfang: Neben der Erweiterung um sechs zusätzliche Klassenräume inklusive Gruppen- und Nebenräumen werden die gemäß Richtlinie erforderlichen Ganztagsflächen errichtet. Das denkmalgeschützte ehemalige 2. Polizeirevier wird für die schulische Nutzung umgebaut und erhält einen Ergänzungsbau als Lückenschluss in der Berliner Straße 213.

 

Zusätzlich ist ein neues Mehrfachnutzungskonzept für die Räumlichkeiten der Schule zu erstellen.

 

Im denkmalgeschützten Bestandsgebäude der Goetheschule stehen künftig u. a. durch den Freizug der zu kleinen Cafeteria Flächen zur Verfügung, die einer neuen Nutzung zugeführt und dafür umgebaut werden müssen. Basierend auf dem bereits fortgeschrittenen Planungsstand ist eine kurzfristige Umsetzung anzustreben. Die Schule gehört zur ersten Kategorie kurzfristig umzusetzender Maßnahmen.

 

Grundschule Buchhügel:
Die Entwicklung der Schüler*innenzahlen zeigt eine vorübergehende Fünfzügigkeit. Damit die zusätzlichen Schüler*innen untergebracht und das bestehende Ganztagskonzept ohne besondere Beeinträchtigungen umgesetzt werden können, ist die Errichtung einer zusätzlichen Raummodulanlage mit zwei Klassenräumen als Entlastungsfläche erforderlich.

 

Hafenschule:
Es ist zu prüfen, ob die perspektivisch zu kleine Mensafläche durch interne Maßnahmen oder logistisch zu kompensieren ist. Die Schule gehört zur dritten Kategorie längerfristig umzusetzender Maßnahmen.

 

Humboldtschule:

Die Schule gehört zur dritten Kategorie längerfristig umzusetzender Maßnahmen, da durch den momentan im Bau befindlichen Erweiterungsbau die aktuellen Bedarfe gedeckt werden können.

 

Lauterbornschule:
Die Lauterbornschule benötigt voraussichtlich einen Erweiterungsbau auf dem Grundstück.

 

Umfang: Die Lauterbornschule nutzt gemeinsam mit der Ludwig-Dern-Schule die Schulcafeteria und den Begegnungs- und Freizeitbereich. Weitere gemäß Richtlinie erforderlichen Räume für die Ganztagsbetreuung sind nicht vorhanden. Darüber hinaus fehlen Räume für die Differenzierung und teilweise auch für den Religionsunterricht. Zusätzlich ist ein neues Mehrfachnutzungskonzept für die Räumlichkeiten der Schule zu erstellen. Mögliche Synergien mit der Ludwig-Dern-Schule und dem JUZ Lauterborn sind zu prüfen. Die Schule gehört zur ersten Kategorie kurzfristig umzusetzender Maßnahmen. Damit das bestehende Ganztagskonzept ohne besondere Beeinträchtigungen umgesetzt werden kann, ist zu Beginn des Schuljahres 2025/26 die Errichtung einer zusätzlichen Raummodulanlage mit zwei Klassenräumen als Entlastungsfläche erforderlich.

 

Mathildenschule:

Die Mathildenschule wird durch die zusätzliche Nutzung des ehemaligen 1. Polizeireviers in der Mathildenstraße 1 erweitert.

 

Nach Fertigstellung der Sanierung des bestehenden Schulgebäudes in der Mathildenstraße 30 gibt es aufgrund der angenommenen Fünfzügigkeit der Grundstufe einen Mehrbedarf. Hinzu kommen perspektivisch weitere Intensivklassen für zuwandernde Kinder ohne ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Hierfür sind sechs neue Klassenräume mit den jeweils erforderlichen Nebenräumen einzurichten, je drei Klassen jeweils für die Grundschule und die IGS der Mathildenschule.

 

Vom Land Hessen werden auch zunehmend sogenannte Alphabetisierungsklassen eingerichtet, um die Kinder aufzufangen, die keine Schulerfahrung haben. Es ist davon auszugehen, dass die Mathildenschule ein Standort für die Alphabetisierungsklassen werden könnte. Es wird insbesondere eine Zunahme der Schüler*innenzahlen in der Innenstadt erwartet, die voraussichtlich die Bereitstellung von zwei zusätzlichen Zügen erforderlich macht. Momentan stehen hierfür keine freien Kapazitäten zur Verfügung. Nach Prüfung verschiedener Szenarien wird es als die sinnvollste Möglichkeit erachtet, einen weiteren Zug an der Mathildenschule anzusiedeln. Es sind vier zusätzliche Klassenräume mit den jeweils erforderlichen Nebenräumen einzurichten.

 

Umfang: Neben der Erweiterung um sechs zusätzliche Klassenräume mit den erforderlichen Nebenräumen werden die gemäß Richtlinie erforderlichen Ganztagsflächen errichtet. Außerdem werden vier zusätzliche Klassenräume für die Aufnahme von Alphabetisierungsklassen geschaffen. Das ehemalige 1. Polizeirevier wird für die schulische Nutzung umgenutzt und umgebaut. Wesentlich sind hierbei die statische Ertüchtigung, der Ausbau des Dachgeschosses, die barrierefreie Erschließung, der Brandschutz sowie die energetische Optimierung. Zusätzlich ist ein neues Mehrfachnutzungskonzept für die Räumlichkeiten der Schule zu erstellen. Die Sanierung des ehemaligen 1. Polizeireviers gehört zur ersten Kategorie kurzfristig umzusetzender Maßnahmen

 

Mauerfeldschule (Grundstufe der Geschwister-Scholl-Schule):
Auf der Basis einer vorliegenden Massenstudie ist eine Betrachtung und Überarbeitung des gesamten Schulkomplexes notwendig. Aufgrund der bereits vorliegenden Studie kann von einer mittelfristigen Realisierung ausgegangen werden. Die Schule gehört zur ersten Kategorie kurzfristig umzusetzender Maßnahmen.

 

Schule Bieber Waldhof (Ottersfuhrstraße):
Am Standort Ottersfuhrstraße fehlen ca. 160 m² Nutzungsfläche für die Ganztagsbetreuung. Die Bereitstellung der Räume könnte in dem Gebäude der benachbarten Kirchengemeinde erfolgen. Deren Erwerb ist aktuell in Vorbereitung und die Herrichtung ist zu prüfen. Die Schule gehört zur dritten Kategorie längerfristig umzusetzender Maßnahmen.

 

Uhlandschule:
Am Standort der Uhlandschule kann der Bedarf nur durch zusätzliche Erweiterungen sichergestellt werden.

 

Umfang: Der sanierungsbedürftige eingeschossige „Pavillon“ wird hierfür voraussichtlich abgebrochen und durch einen Neubau an dieser oder anderer Stelle ersetzt. Die Kapazität der neu zu planenden Cafeteria und Küche wird für alle Kinder der Uhlandschule, egal ob derzeit in Hort oder Schule betreut, ausgelegt und geplant.

 

In den denkmalgeschützten Bestandsgebäuden sind Umbauten für die Schaffung von Ganztagsräumen erforderlich, ggfs. auch durch einen Dachausbau. Darüber hinaus sind aus Gründen des sommerlichen Wärmeschutzes Sanierungsmaßnahmen an den Fenstern vorzusehen. Der Pausenhof soll im Zuge der Maßnahmen ebenfalls umgestaltet werden. Zusätzlich ist ein neues Mehrfachnutzungskonzept für die Räumlichkeiten der Schule zu erstellen. Die Schule gehört zur ersten Kategorie kurzfristig umzusetzender Maßnahmen.

 

Waldschule Tempelsee:

Die Schule gehört zur dritten Kategorie längerfristig umzusetzender Maßnahmen.

 

Wilhelmschule:

Die Schule gehört zur zweiten Kategorie mittelfristig umzusetzender Maßnahmen.

 

An den neuen Grundschulen Bieber Nord und dem Neubau der Grundschule auf dem Gelände der IGS Lindenfeld (ehemals Bachschule) ist der Ganztagsbetrieb nach Abschluss der Baumaßnahmen gewährleistet. Dort sind keine Planungen und Baumaßnahmen notwendig.

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.