Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 06. Juni 2024

 

 

 

 

 

TOP 9
Sozialer Zusammenhalt (ehem. HEGISS) – Südliche Innenstadt / Senefelder-Quartier
hier: Erweiterter Grundsatzbeschluss über die Entwicklung des Blockinnenbereichs Hospitalstraße / Mittelseestraße

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-177 (Dez. IV, Amt 60) vom 08.05.2024,
2021-26/DS-I(A)0698

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Der Entwicklung des derzeitigen Parkplatzes Hospitalstraße, Gemarkung Offenbach, Flur 1, Flurstücknummer 455/13, zu einer öffentlichen Grünfläche mit rund 3.500 Quadratmetern Fläche wird zugestimmt. 

 

2.    Der Reorganisation des ruhenden Verkehrs in Form eines Parkdecks auf dem westlichen Teil desselben Grundstücks wird zugestimmt. Der Betrieb des Parkdecks soll durch eine Tochter der Stadtwerke Offenbach Holding erfolgen.

 

3.    Die OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH soll mit der vertiefenden Planung und baulichen Realisierung der Quartiersgarage beauftragt werden. Als Grundlage für die weitere Entwicklung soll die Vertiefungsvariante vier der als Anlage 1 beigefügten Machbarkeitsstudie dienen. Die Integration weiterer Maßnahmen zur Stärkung der Funktion als Mobilitätshub gemäß Punkt acht der Machbarkeitstudie sollen geprüft werden. Die entsprechenden Planungen werden den Beschlussgremien zum Projektbeschluss erneut vorgelegt.

 

4.    Der Magistrat wird beauftragt, Kaufverhandlungen mit dem Eigentümer der Geleitsstraße 44, Gemarkung Offenbach, Flur 1, Flurstücknummer 282/1, aufzunehmen, mit dem Ziel, einen Teil der rückwärtigen Grundstücksfläche (siehe Anlage 2) zur Erweiterung der Entwicklungsfläche zu nutzen. Der Grunderwerb wird den Beschlussgremien nach gutachterlicher Wertermittlung zur Entscheidung vorgelegt.

 

5.    Zur Entwicklung der öffentlichen Grünfläche wird der Magistrat beauftragt, die entsprechenden Planungen anzustoßen. Diese werden den Beschlussgremien zum Projektbeschluss erneut vorgelegt.

 

6.    Zur Finanzierung der öffentlichen Grünfläche stehen Zuwendungen aus dem Programm Sozialer Zusammenhalt zur Verfügung. Im Fall des Grunderwerbs können sie nur für die zukünftig öffentlich genutzten Grundstücksbereiche eingesetzt werden. Zur Finanzierung des Parkdecks soll der Einsatz von Mitteln des Mobilitätsfördergesetzes geprüft werden.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.06.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung