Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 06. Juni 2024

 

 

 

 

 

TOP 10
Änderung der Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern
und ehrenamtlich Tätigen der Stadt Offenbach am Main, betreffend die ehrenamtliche Antidiskriminierungsbeauftragte / den ehrenamtlichen Antidiskriminierungsbeauftragten

Antrag Stadtverordnetenvorsteher vom 10.05.2024, 2021-26/DS-I(A)0699

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Aufgrund der §§ 5, 7, 27, 50 und 51 Ziffer 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main

am                              folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen der Stadt Offenbach am Main vom 12.12.1978, zuletzt geändert durch Satzung vom 13.02.2019 beschlossen:

 

 

                                                     Artikel 1

 

In § 3 wird Absatz 6 ersatzlos gelöscht.

 

 

                                                     Artikel 2

In-Kraft-Treten:

 

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.03.2024 in Kraft.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.06.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung