Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 06. Juni 2024

 

 

TOP 21
Brandschutztechnische Instandsetzungen und Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden in Anlehnung an die Mittelverwendung des Rahmendienstleistungsvertrags (RDLV) mit der GBM Service GmbH Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-195 (Dez. IV, Amt 60) vom 22.05.2024,
2021-26/DS-I(A)0710

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Der GBM Service GmbH Offenbach werden als Bauunterhaltungsbudget für die städtischen Liegenschaften in Anlehnung an die Mittelverwendung gemäß Rahmendienstleistungsvertrag (RDLV) die jährlichen Finanzmittel aus dem unten angegebenen Produktkonto in Höhe von 100.000,00 € für das Jahr 2024 vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2024 und maximal

       1.274.399,99 € aus Rückstellungen des Jahrs 2023 zur Verfügung gestellt.

 

Aus den zur Verfügung stehenden Mitteln können die in Abstimmung mit dem Referat Gebäudebetrieb und Instandhaltung, Bereich Hochbaumanagement, Amt für Planen und Bauen, festgelegten folgenden wie auch weiteren noch abzustimmenden Projekten umgesetzt werden.

 

Sonstige öffentliche Gebäude:

Rathaus, Berliner Straße 100, 63065 Offenbach am Main,

Erneuerung Sprachalarmierungsanlage (SAA) und Neuinstallation BOS-Anlage (Feuerwehrfunkanlage).

 

2.    Die hierfür erforderlichen Finanzmittel stehen auf dem folgenden Produktkonto       zur Verfügung:

 

01010800.6161000060 „Erfüllung Brandschutzauflagen“ im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 100.000,00 €. Weiterhin sind Rückstellungen in Höhe von maximal 1.274.399,99 € vorhanden, die für die o. g. Maßnahmen verwendet werden.

 

3.    Die jährlich verfügbaren Haushaltsmittel werden durch das mittelverwaltende Amt für Planen und Bauen, nach Abruf durch die GBM, angewiesen und die Verwendung wird bis Juni des Folgejahrs durch die GBM in Form einer Auflistung dargestellt.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.06.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung