Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0715Ausgegeben am 20.06.2024

Eing. Dat. 19.06.2024

 

 

 

 

 

Qualifizierte elektronische Signaturen

Antrag Ofa vom 19.06.2024

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die zur Zeit bei vielen Verwaltungsvorgängen erforderlichen handschriftlichen Signaturen durch qualifizierte elektronische Signaturen ersetzt werden können.

 

 

Begründung:

 

Offenbach und auch viele weitere deutschen Kommunen fallen aufgrund der schleppenden Digitalisierung im internationalen Vergleich immer stärker zurück, was behördliche Effizienz angeht. Dies ist ein Wettbewerbsnachteil und ein unnötiger Kräfteverschleiß. Bürokratische Vorgänge werden durch umständliche und personalintensive Verfahren verzögert und verkompliziert. Ein Beispiel für unnötig komplizierte Vorgänge sind die Magistratsvorlagen. Diese werden erst ausgedruckt, dann unterschrieben, dann wieder eingescannt, und dann den Stadtverordneten per E-mail oder sogar als zweiter Papierausdruck per Hauspost zugestellt. Dies erfordert viele zusätzliche Arbeitsstunden in der Verwaltung. Mit einer elektronischen Unterschrift bzw. einem digitalen Dienstsiegel könnten die Vorgänge des ersten Ausdruckens und Einscannens eingespart werden. Elektronische Unterschriften erleichtern den Arbeitsalltag in vielen Organisationen, Behörden und Firmen. Viele Bundes-, Landes- und kommunale Behörden arbeiten auch bereits mit elektronischen Behördensiegeln.

 

Angesichts des Fachkräftemangels, der in den nächsten Jahren noch akuter werden wird, ist es um so dringlicher, Vorgänge mit Hilfe von digitalen Techniken zu vereinfachen und Arbeitsstunden einzusparen.

 

Seit 2017 gibt es die eIDAS-Verordnung (electronic IDentification, Authentication and trust Services), die verbindliche europaweit geltende Regelungen in den Bereichen Elektronische Identifizierung und Elektronische Vertrauensdienste enthält.1 Es gibt elektronische Siegel und qualifizierte elektronische Signaturen. Das elektronische Siegel einer Institution dient als Herkunftsnachweis: Es kann überall dort eingesetzt werden, wo eine persönliche Unterschrift nicht notwendig, aber der Nachweis der Authentizität gewünscht ist (z. B. bei amtlichen Bescheiden, Urkunden, Kontoauszügen etc.). Bei einer qualifizierten elektronischen Signatur lässt sich der Inhaber eindeutig zuordnen. Es wird dabei ein qualifiziertes Zertifikat verwendet, welches von einem Vertrauensdiensteanbieter ausgestellt wurde. Diese erfüllt die Schriftnormerfordernis nach § 126a BGB. Es dient als Nachweis, dass das elektronische Dokument von einer juristischen Person ausgestellt wurde und belegt zugleich die Unversehrtheit und den Ursprung des Dokuments.

Es gibt viele Zertifikatsanbieter, u.a. D-Trust (Bundesdruckerei)3, die Telekom4 oder das Deutsche Gesundheitsnetz5. Viele weitere Anbieter bieten auch Softwarelösungen und die Integration in viele verschiedene Verwaltungssysteme an, entsprechend der eIDAS-Verordnung. Damit sind auf einfache Weise rechtsverbindliche elektronische Signaturen für Verträge, Angebote, Vertraulichkeitsvereinbarungen, Formulare und mehr möglich. Und für Magistratsvorlagen!

 

Quellen:

 

1.       Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Elektronische Signaturen, Siegel und Zeitstempel: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Oeffentliche-Verwaltung/eIDAS-Verordnung/Elektronische-Signaturen-Siegel-und-Zeitstempel/elektronische-signaturen-siegel-und-zeitstempel_node.html

2.       Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Aktuelle Zertifikate nach CC: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Zertifizierung-und-Anerkennung/Zertifizierung-von-Produkten/Zertifizierung-nach-CC/Zertifizierte-Produkte-nach-CC/zertifizierte-produkte-nach-cc_node.html

3.       D-Trust: https://www.d-trust.net/de/bestellen

4.       Telekom, Magenta Security Qualified.ID: https://www.telesec.de/de/produkte/signaturkarte/ueberblick/

5.       Deutsches Gesundheitsnetz, https://www.dgn.de/konfigurator/9/#!/i:9;a:1;v

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.