Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0729Ausgegeben am 09.07.2024

Eing. Dat. 04.07.2024

 

 

 

Übergangsmanagement Schule-Beruf

hier: Beschluss zur Beantragung der Projektlaufzeit für den Zeitraum 06/2024 bis 12/2026 und zur Bereitstellung der erforderlichen Kofinanzierung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-247 (Dez. II, Amt 51) vom 03.07.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Das durch den Europäischer Sozialfonds Plus (ESF) geförderte Landesprogramm „Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen 2024“, mit einer Laufzeit vom 01.06.2024 bis 31.12.2025 wird für den Projektzeitraum vom 01.06.2024 bis 31.12.2025, vorbehaltlich der Förderung, in der Stadt Offenbach durch das Übergangsmanagement Schule-Beruf durchgeführt.

 

2.    Die geforderte Kofinanzierung durch die Stadt Offenbach ist über die Förderphase hinweg sicherzustellen. Der für die Beantragung benötigte Nachweis über 28,36 % der Gesamtfördersumme (304.553,40 €) an Eigenmitteln in Höhe von 86.370,07 € wird erbracht.

 

3.    Die Summe der Eigenmittel setzt sich aus Geldmitteln in Höhe von 52.563,59 € und anteilige Berechnung der Miete in Höhe von 33.806,48 € zusammen. Die restliche zu erbringende Kofinanzierung durch Geldmittel von insgesamt 52.563,59 € ist für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 auf dem Produktkonto 06020100.7124000251 „Kooperationsprojekte Schule/Jugendhilfe Schule“ etatisiert.

 

 

Begründung zum Programm:

 

Zum 01.01.2024 startet das Programm „Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen 2024“. Das Landesprogramm wird finanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2025.

 

Das Projekt in der Stadt Offenbach darf zum 01.06.2024 starten. Der Bewilligungsbescheid liegt vor.

 

QuB Offenbach ist eine Maßnahme zur Integration neu zugewanderter junger Menschen in den Arbeitsmarkt. Hauptziel von QuB ist es, den Teilnehmenden den Schritt in die schulische bzw. berufliche Ausbildung oder alternativ eine adäquate, weiterführende Qualifizierungsmaßnahme zu ermöglichen. Hierzu richtet sich das Projekt an neu zugwanderte Jugendliche, die die Schulpflicht beendet haben, jedoch im Anschluss an die Schule noch nicht bereit für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sind und auch nicht für diverse berufliche Maßnahmen, z. B. auf Grund mangelnder Deutschkenntnisse.

Das Projekt besteht aus mehreren, aufeinander aufbauenden Phasen, die ineinandergreifen. Die Phasen sind dabei individuell kombinierbar und orientieren sich an den Bedarfen der Teilnehmenden: Kennenlernphase, Kompetenzfeststellung/ Orientierungscenter, Qualifizierungs- und Förderphase, Vermittlungs- und Integrationsphase. Zusätzlich muss jeder Teilnehmende ein Praktikum absolvieren.

Das Projekt möchte insgesamt 45 Teilnehmende erreichen. Angestrebt wird eine Vermittlungsquote von mind. 85%.

 

Die Maßnahme bietet 13 Vollzeitplätze (ca. 30 Wochenstunden), die bei Bedarf auch in Teilzeit belegt werden können.

 

Begründung zu den Geldmitteln:

 

Für jeden besetzten Platz erhält die Stadt Offenbach vom Fördermittelgeber 10.600 € im Jahr, dies sind 80.383,33 € für das Jahr 2024 und 137.800,00 € für das Jahr 2025.

 

Die Differenz zu den Ausgaben müssen als Eigenmittel finanziert werden. Die Summe der Eigenmittel setzt sich aus der anteiligen Berechnung der Miete in Höhe von 33.806,48 € und Geldmitteln zusammen. Die restliche zu erbringende Kofinanzierung durch Geldmittel von insgesamt 52.563,59 € ist für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 auf dem Produktkonto 06020100.7124000251 „Kooperationsprojekte Schule/Jugendhilfe Schule“ etatisiert.

 

Zusammenfassung der Geldmittel:

 

Ausgaben

Projektkoordination

0,33 VzÄ

40.771,08 €

Sozialpädagogische Fachkräfte

1,62 VzÄ

181.530,68 €

Restkostenpauschale

37% der Personalkosten

82.251,65 €

Gesamt

 

304.533,40 €

 

Einnahmen

Fördergelder nach Plätzen

13 Plätze

218.183,33 €

Miete

Anteilig

33.806,48 €

Geldmittel

 

52.563,59 €

Gesamt

 

304.553,40 €

 

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

 

Hinweis: Antrag und Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.