Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 02.06.2005

Eing. Dat. 01.06.2005

 

Nr. 850

 



Kein Gewerbegebiet auf dem Buchhügel
Antrag FDP vom 01.06.2005, DS I (A) 850


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

A. Der folgende Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 9.10.2003
    (DS I (A) 510/2) wird aufgehoben:

„Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage der folgenden Punkte ein
Konzept zur Finanzierung der Erweiterungsbauten für die Käthe-Kollwitz-Schule
und die Theodor-Heuss-Schule vorzulegen.

1. Es soll auf dem Gelände des nördlichen Buchhügels ein neuer B-Plan vorgelegt
    werden, der ausschließlich Gewerbeflächen ausweist.

2. Die Planung des zu projektierenden Gewerbegebietes erfolgt unter Beachtung
    hoher ökologischer Standards.“

B. Der Magistrat wird beauftragt, ein Finanzierungskonzept für die geplanten
    Erweiterungsbauten an der Käthe-Kollwitz-Schule und der Theodor-Heuss-Schule
    vorzulegen, das Erlöse aus Grundstücksverkäufen an anderen Stellen der Stadt
    einbezieht.


Begründung:

Mit Beschluss vom 9.10.2003 hat die Stadtverordnetenversammlung für den nördlichen Buchhügel ein Gewerbegebiet vorgesehen. Jüngste Meinungsäußerungen der damaligen Antragsteller lassen allerdings darauf schließen, dass die Mehrheit des Parlaments nicht mehr hinter diesem Beschluss steht. Er sollte deshalb aufgehoben werden.

 

Ein Gewerbegebiet wäre auf dem Buchhügel städteplanerisch auch völlig deplaziert. Die zuvor von der Mehrheit vorgesehene weitere Wohnbebauung wiederum ist in der Siedlungsbeschränkungszone des Frankfurter Flughafens unvernünftig und großteils planungsrechtlich nicht möglich. Städteplanerisch spricht alles dafür, die Freiflächen des Buchhügels als innerstädtische Grünzone für Freizeit und Erholung zu entwickeln.

 

Die Idee, Schulerweiterungsbauten am Fuße des Buchhügels durch Erlöse aus Grundstücksverkäufen zu finanzieren, ist grundsätzlich vernünftig. Nur können und müssen dies nicht Nachbargrundstücke der Schule sein. Die Koppelung der Schulerweiterung an Grundstücksverkäufe auf dem Buchhügel in politischen Beschlüssen sollte schon deshalb aufgegeben werden , weil die geplanten Investitionen dadurch nicht finanziert werden können. Es sind deshalb Erlöse aus Grundstücksverkäufen an anderen Stellen der Stadt hierfür vorzusehen.