Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 07.07.2005
7. Antrag auf Umsetzung diverser Haushaltsansätze aufgrund gesetzlicher Änderungen beim Sozialamt
Antrag Magistratsvorlage Nr. 199/05 vom 15.6.2005, DS I (A) 858
Az: 000-0002-01/0573#0760/2005
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Die Haushaltsansätze nachfolgend aufgeführter Haushaltsstellen werden
gem. § 100 HGO um insgesamt 6.330.000 Euro erhöht.
41300.73130 Ambulante Krankenhilfe 2.765.000 €
41300.74130 Stationäre Krankenhilfe 2.890.000 €
41030.73010 Einmalige Bedarfe (SGB XII) 285.000 €
41040.73020 Einmalige Bedarfe (MIB) 140.000 €
41050.73010 Einmalige Bedarfe (GSiG) 30.000 €
41050.73020 Einmalige Bedarfe (GSiG) 80.000 €
41400.73250 Bestattungskosten 80.000 €
48200.73900 Gewährung von Darlehen 60.000 €
6.330.000 €
2. Im Gegenzug wird der Haushaltsansatz der Haushaltsstelle 41010.73000 -
HLU nach § 11 BSHG- um den gleichen Betrag gemindert.
3. Die haushaltsmäßige Umsetzung erfolgt im Nachtragshaushalt 2005.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 08.07.2005
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung