Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 01.09.2005

Eing. Dat. 01.09.2005

 

Nr. 880

 

Dez.: I (Amt 10)

 

Naturschutzbeirat
Antrag Magistratsvorlage Nr. 308/05 vom 31.08.2005, DS I (A) 880


Die Stadtverordnetenversammlung wolle dem Magistrat

5 Personen als Mitglieder

und

5 Personen als stellvertretende Mitglieder

des Naturschutzbeirates vorschlagen.




Begründung:

 

Nach § 34 des Hess. Naturschutzgesetzes sind bei allen Naturschutzbehörden unabhängige und sachverständige Naturschutzbeiräte zu bilden. Sie beraten und unterstützen die Natur­schutzbehörde in allen Angelegenheiten des Naturschutzes. Die Naturschutzbeiräte können Anträge stellen und sind auf Verlangen zu hören; sie sind über alle wesentlichen Vorgänge rechtzeitig zu unterrichten.

 

Die Zahl der Mitglieder der Naturschutzbehörde soll zwölf nicht übersteigen. Die Mitglieder werden vom Magistrat berufen. Mindestens die Hälfte der Beiratsmitglieder werden auf Vor-schlag der nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Verbände berufen, die übrigen auf Vorschlag der Vertretungskörperschaft.

 

Die Mitglieder des Beirates sollen orts- und sachkundige Personen sein. Bedienstete der Unteren Naturschutzbehörde können nicht berufen werden.

 

Die Amtsdauer des Beirates beträgt vier Jahre und der Ablauf der derzeitigen Wahlperiode am 31. August 2005 bedingt die Berufung neuer Mitglieder. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu benennen.