Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 05.12.2005

Eing. Dat. 05.12.2005

 

Nr. 949

 

 

Haushaltsplan 2006 Vermögenshaushalt UA 82010 (EP 8)
S-Bahn-Rodgau
Antrag CDU vom 05.12.2005, DS I (A) 949


Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

1. Im genannten UA wird auf der Ausgabenseite eine neue Haushaltsstelle mit dem
    Titel „Videoüberwachung“ eingerichtet und mit 20.000 Euro ausgestattet.

2. Die Haushaltsstelle 63000.64920 wird um 20.000 Euro gekürzt.

3. Die Umsetzung erfolgt durch entsprechende Übertragung vom Verwaltungs- in den
    Vermögenshaushalt.

4. Der Magistrat wird beauftragt, mit RMV und der Deutschen Bahn AG mit dem Ziel
    in Verhandlung zu treten, an den S-Bahn-Stationen Bieber und Offenbach-
    Waldhof eine dauerhafte Videoüberwachung einzuführen.


Begründung:

 

Der Vandalismus bei den S-Bahn-Stationen Bieber und Bieber-Waldhof nimmt immer mehr zu.

 

Leidvolle Erfahrung und persönliche Inaugenscheinnahme zeigen, dass insbesondere die Station Waldhof schon seit längerer Zeit ein Trümmerfeld darstellt. Schaukästen, Uhren und Richtungsanzeiger werden dort regelmäßig beschädigt und zerstört. Täter können nicht festgestellt werden. Die Bahnbetreiber haben es offensichtlich inzwischen aufgegeben, dringend notwendige Reparaturmaßnahmen durchzuführen.

 

Auch die dort – wenigen – ein- und aussteigenden Fahrgäste fühlen sich offensicht­lich unwohl.

 

Leider ist dieser Negativ-Trend inzwischen auch an der Haltestelle Bieber festzustellen.

 

Auch dort greift der Vandalismus um sich.

 

Die Bahnbetreiber haben bisher von sich aus keine Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheitssituation an den genannten Stationen zu verbessern. Daher hält es die antragstellende Fraktion für notwendig, zumindest im Rahmen einer „Anschubfinan­zierung“ Videoüberwachungsanlagen zu errichten. Den Bahnbetreibern soll damit ein Signal gesetzt werden, endlich für sicherere und sauberere Zustände an den Bieberer S-Bahn-Stationen zu sorgen.

 

Der Deckungsvorschlag ist seriös, da gemäß der aktuellen Änderungsliste aus der im Tenor genannten Haushaltsstelle künftig nur noch Unfallschäden an Lichtsignalanla­gen ausgeglichen werden, da alles andere im Rahmendienstleistungsvertrag enthalten ist.

 

Dementsprechend ist auch die Zuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaus­halt anzupassen.