Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 02.02.2006
Eing. Dat. 01.02.2006
Nr. 973
Einführung einer Bürgerfragestunde
Antrag DIE LINKE. vom 01.02.2006, DS I (A) 973
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main wird der nachfolgende § 41 a eingefügt:
§ 41 a Bürgerfragestunde
(1) Vor Beginn jeder Sitzung der Stadtverordnetenversammlung soll eine aktuelle Fragestunde vor Eintritt in die Tagesordnung stattfinden, in der die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Offenbach allgemein interessierende Fragen an das Präsidium, die Fraktionen und den Magistrat stellen können. Die Fragestunde soll 30 Minuten nicht überschreiten.
(2) Über die Zulässigkeit der Fragen entscheidet das vorsitzende Mitglied. Die Fragen sollen so knapp gestellt werden, dass knappe und sachliche Antworten möglich sind. Von der befragten Fraktion und dem Magistrat ist nur jeweils eine Antwort möglich.
Begründung:
Im Sinne einer zu stärkenden Bürgerbeteiligung ist die Einführung einer Fragestunde für Offenbacher Bürgerinnen und Bürger zu Beginn jeder Stadtverordnetensitzung eine wichtige Neuerung. Andere Kommunen haben hiermit bereits positive Erfahrungen gemacht.
Indem die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit erhalten auch im parlamentarischen Rahmen Fragen unmittelbar an die politisch Verantwortlichen der Stadt zu stellen, stärkt dies die Verbindung zwischen Mandatsträgern und Einwohnern der Stadt. Einerseits werden die Bürgerinnen und Bürger dadurch stärker in das politische Geschehen der Stadt einbezogen, andererseits stellen sich die Mandatsträger dadurch mehr als bisher hinsichtlich ihres Wirkens den Fragen einer kritischen Öffentlichkeit. Dies ist für die Transparenz politischer Entscheidungen in Offenbach sicherlich hilfreich. Letztendlich wird dadurch auch die Akzeptanz parlamentarischer Entscheidungen in der Öffentlichkeit erhöht.
Im Übrigen ist die antragstellende Fraktion der Auffassung, dass jede Form direkter Demokratie auch ein aktiver Beitrag gegen Politikverdrossenheit und Wahlenthaltung ist.