Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 06. Juli 2006
8. Bebauungsplan Nr. 555 (Offenbach Süd, östlich der Rheinstraße)
1. Beschluss über den Plan als Satzung,
2. Begründung zum Bebauungsplan
Antrag Magistratsvorlage Nr. 171/06 vom 31.5.2006, DS I (A) 23
Az: 000-0002-01/0786#1019/2006
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Beschluss über den Plan als Satzung
Der Bebauungsplan Nr. 555 (Anlage 1) in der Fassung vom 24.05.2006 wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.
2. Begründung zum Bebauungsplan
Die Begründung in der Fassung vom 15.02.2006 (Anlage 2) wird dem Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt.
Die Anlage 2 ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 07.07.2006
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung