Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.06.2006
Eing. Dat. 22.06.2006
Nr. 36
Dez.: I (Amt 10)
Betriebskommission Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach a.M.
hier: von der Stadtverordnetenversammlung zu wählende Mitglieder und Stellvertreter
Antrag Magistratsvorlage Nr. 215/06 vom 21.06.2006, DS I (A) 36
Die Stadtverordnetenversammlung möge
aus dem Kreis der von ihr gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 1 KJHG in den Jugendhilfeausschuss entsandten ordentlichen oder stellvertretenden Mitgliedern
1. sechs Stadtverordnete als ordentliche Mitglieder
sowie
deren persönliche Stellvertreter oder Stellvertreterinnen
und
2. zwei besonders erfahrene Personen als ordentliche Mitglieder
sowie
zwei besonders erfahrene Personen als persönlich stellvertretende
Mitglieder in die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kindertagesstätten
Offenbach a.M.
wählen.
Begründung:
Gemäß § 7 der Betriebssatzung gehören der Betriebskommission u.a. sechs Stadtverordnete und zwei besonders erfahrene Personen, die zugleich ordentliche oder stellvertretende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss sind, an. Gewählt werden die Stadtverordneten und ihre Stellvertreter von der Stadtver-ordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, die besonders erfahrenen Personen nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl.
Mitglieder des Personalrates sind nicht zu wählen, da deren Amtszeit noch andauert.