Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.06.2006
Eing. Dat. 22.06.2006
Nr. 35
Dez.: III (Amt 51)
Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Jugendhilfeausschusses
Antrag Magistratsvorlage Nr. 214/06 vom 21.06.2006, DS I (A) 35
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. 11 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung oder von ihr zu wählende
Personen, die in der Jugendhilfe erfahren sind und 11 persönliche Stellvertreter
sowie
2. auf Vorschlag der anerkannten Jugendverbände
Vertretung:
Frau Sabine Dörfel Herr Jürgen Ott
Friedrichsring 26 Wenkenwiesenweg 9
63067 Offenbach am Main 63073 Offenbach am Main
Herr Daniel Thomas Herr Peter Bugert
c/o Katholische Jugendzentrale
Am Pfortengraben 5 Taunusstr. 4-8
63075 Offenbach am Main 63067 Offenbach am Main
Frau Cornelia Wicht-Gerhardt Herr Andreas Fiedler
Sonnentauplatz 1 Linsenberg 19
63179 Obertshausen 63065 Offenbach am Main
3. auf Vorschlag der anerkannten Wohlfahrtsverbände
Vertretung:
Frau Monika Stauder-Winter Herr Günther Rothenberg
c/o Caritasverband c/o Caritasverband
Platz der Deutschen Einheit 7 Platz der Deutschen Einheit 7
63065 Offenbach am Main 63065 Offenbach am Main
als Vertreter des Caritasverbandes
Frau Dorothea Brandt-Schöneck Herr Jürgen Lassig
Elsawaweg 4 Grazer Str. 22
63071 Offenbach am Main 63073 Offenbach am Main
als Vertreter der Arbeiterwohlfahrt
Frau Mechthild Rau Frau Sybille Stallmann-Beseler
c/o Suchthilfezentrum Offenbach c/o Paritätischer Wohlfahrtsverband
Kaiserstr. 42 Frankfurter Str. 48
63065 Offenbach am Main 63065 Offenbach am Main
als Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
4. auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
Vertretung:
Frau Rita Waterstradt Frau Heidi Bauch
c/o Internationaler Bund Offenbach c/o Internationaler Bund Offenbach
Waldstr. 240 Waldstr. 240
63071 Offenbach am Main 63071 Offenbach am Main
als Vertreter des Internationalen Bundes
Frau Angela Sluyter Frau Ulrike Lang
c/o Ev. Familien Bildungsstätte c/o Ev. Familien Bildungsstätte
Kirchgasse 17 Kirchgasse 17
63065 Offenbach am Main 63065 Offenbach am Main
als Vertreter des Vereins zur Förderung der Kleinkindererziehung Offenbach -
Die Krabbelstubb' e.V. -
zu wählen.
Begründung:
Gem. § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) entspricht die Amtszeit des Jugendhilfeausschusses der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft.
Gem. § 6 Abs. 4 AG-KJHG werden neben dem Leiter/in der Verwaltung der Gebietskörperschaft oder der zur Vertretung benannten Person als stimmberechtigtes Mitglied die weiteren stimmberechtigten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder von der Vertretungskörperschaft gewählt. Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sowie ihrer Zusammenschlüsse sind neben den sonstigen anerkannten Trägern der Jugendhilfe angemessen zu berücksichtigen.
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.1993 zuletzt geändert durch Beschluss vom 30.03.2000 sowie 18.11.2004 wurde in der Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder im Sinne des § 71 Abs. 1 SGB VIII festgelegt. Hiernach gehören dem Jugendhilfeausschuss neben 11 Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung 3 Frauen bzw. Männer auf Vorschlag der anerkannten Jugendverbände, 3 Frauen bzw. Männer auf Vorschlag der anerkannten Wohlfahrtsverbände sowie 2 Frauen bzw. Männer der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe an.
Seitens des Jugendamtes wurden die anerkannten Jugendverbände, die anerkannten Wohlfahrtsverbände sowie die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in Offenbach mit Schreiben vom 07.04.2006 angeschrieben und um Vorschläge für die Besetzung des Ausschusses gebeten.
Die von der Stadtverordnetenversammlung zu wählenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder müssen gem. § 6 Abs. 3 AG-KJHG das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Stadt Offenbach wohnen oder in Offenbach Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen.
Frauen und Männer sollen zu gleichen Anteilen unter Beachtung des § 14 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz berücksichtigt werden.
Alle Vorgeschlagenen erfüllen die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 AG-KJHG und haben entweder ihren Wohnsitz in Offenbach oder nehmen Aufgaben der Jugendhilfe für den jeweiligen Verband in Offenbach war.
Weitere Vorschläge liegen dem Magistrat nicht vor.