Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 24.08.2006
Eing. Dat. 24.08.2006
Nr. 60
Dez.: I (Amt 60)
Umbau der Kaiserstraße von Bismarckstraße bis Hospitalstraße (Bauabschnitt 1a) und von Hospitalstraße bis Geleitsstraße (Bauabschnitt 1b)
hier: Projektbeschluss und Einstufung gemäß § 5 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main (StrBS)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 281/06 vom 23.08.2006, DS I (A) 60
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Dem Umbau der Kaiserstraße von Bismarckstraße bis Geleitsstraße, nach der
vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem
Ingenieurbüro Kocks Consult entworfenen Planung und der, vom Revisionsamt
geprüften detaillierten Kostenberechnung, die sich zusammensetzt aus
Kaiserstraße von Bismarckstraße
bis Hospitalstraße (BA 1a) 1.174.000,00 €
Kaiserstraße von Hospitalstraße
bis Geleitsstraße (BA 1b) 896.000,00 €
Gesamt: 2.070.000,00 €
einschließlich Planungskosten wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 63000.96970
„Straßenbau Kaiserstr. von Bismarckstr. bis Geleitsstr. (1. Abschnitt)“ wie folgt
bereitgestellt:
veranschlagte Mittel bis Ende 2005: 100.011,60 €
Haushaltsplan 2006: 20.000,00 €
Haushaltsplan 2007: 1.850.000,00 €
Haushaltsplan 2008: 99.988,40 €
Gesamt: 2.070.000,00 €
3. Im Nachtrag 2006 ist die Verpflichtungsermächtigung von 1.620.000,00 € um
330.000,00 € auf 1.950.000,00 € zu erhöhen.
Die entsprechenden Umsetzungen sind im Nachtragshaushaltsplan 2006, im
Haushaltsplan 2007 und im Investitionsprogramm vorzunehmen.
4. Die Erhebung der Straßenbeiträge erfolgt für die beiden Unterabschnitte BA 1a
und BA 1b getrennt. Die zu erwartende Finanzierung ist danach wie folgt
vorgesehen:
Bismarckstraße bis Hospitalstraße (BA 1a)
Straßenbeiträge: 467.000,00 €
Zuschussmittel GVFG/FAG: 340.000,00 €
Kreditmarktmittel: 367.000,00 €
Gesamt: 1.174.000,00 €
Hospitalstraße bis Geleitsstraße (BA 1b)
Straßenbeiträge: 335.500,00 €
Zuschussmittel GVFG/FAG: 270.000,00 €
Kreditmarktmittel: 290.500,00 €
Gesamt: 896.000,00 €
Gesamtschau:
Straßenbeiträge gesamt: 802.500,00 €
Zuschussmittel GVFG/FAG gesamt: 610.000,00 €
Kreditmarktmittel gesamt: 657.500,00 €
2.070.000,00 €
5. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von
55.215,69 € sind in den kommenden Jahren zu veranschlagen.
6. Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG)
vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung
mit § 5 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002
werden für den Umbau der Kaiserstraße von Bismarckstraße bis Hospitalstraße
(BA 1a) sowie von Hospitalstraße bis Geleitsstraße (BA 1b) ihre Teileinrichtungen
wie folgt eingestuft: Die Fahrbahn und der Gehweg werden gem. § 5 Abs. 1 b)
StrBS als überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienend eingestuft.
Daher trägt die Stadt 50 % der beitragsfähigen Herstellungskosten für die Fahr-
bahn, den Gehweg incl. Parkflächen und Begleitgrün und gem. § 5 Abs.1 f) Ziff. 2
StrBS 50% der beitragsfähigen Herstellungskosten für Straßenentwässerung und
Straßenbeleuchtung.
Begründung:
zu Ziffer 1-5:
Im Rahmen der Neugestaltung der Innenstadt kommt der gestalterischen und funktionalen Aufwertung der Kaiserstraße als zentrale Nord-Süd-Achse im Kernbereich zentrale Bedeutung zu.
Die Kaiserstraße befindet sich in einem äußerst schlechten baulichen Zustand und repräsentiert in keiner Weise den Gestaltungsanspruch einer attraktiven Haupterschließungsstraße mit vielfältigen Einzelhandelsnutzungen und höherwertigen Büronutzungen. Auch die Entwicklungen auf einzelnen Anliegergrundstücken wie z.B. Goldpfeil oder Justizzentrum tragen mit dem vorgesehenen Umbau dazu bei, als Initiale eine Aufwertung des Umfeldes zu bewirken.
Das Innenstadt-Verkehrskonzept für die Stadt Offenbach (Baustein des Verkehrsmanagementplanes) sieht für die Kaiserstraße das Erfordernis, den Ein-Richtungs-Verkehr aufzuheben. Weiterhin wird mit der Umgestaltung das Ziel verfolgt, dem starken Fußgängerverkehr in der Kaiserstraße attraktivere, geräumigere und komfortablere Gehwegflächen zur Verfügung zu stellen.
Neben der grundlegenden, straßenbau- und leitungstechnischen Erneuerung der Kaiserstraße sind wesentliche gestalterische und verkehrliche Verbesserungen vorgesehen. Das Gestaltungsleitbild sieht die Verbreiterung der Gehwege, Straßenbäume zur Begrünung und eine hochwertige Straßenraumausstattung und Beleuchtung vor.
Die Gestaltungshandschrift der Stadt Offenbach wird sichtbar gemacht, indem bei der Auswahl der Materialien die Ausstattungselemente der Berliner Straße zum Einsatz kommen. Dies betrifft auch die neue Beleuchtung sowie vorgesehene Sitzgelegenheiten und Fahrradständer.
In einzelnen Bauabschnitten soll in den nächsten Jahren die gesamte Kaiserstraße schrittweise vom Bahnhof bis zum Main aufgewertet werden.
Für den hier behandelten ersten Bauabschnitt zwischen Bismarckstraße und Geleitsstraße sieht die Straßenraumaufteilung beidseitig 2,60 m breite Gehwege und 1,90 m breite Parkstreifen mit Gehwegvorstreckungen für insgesamt 31 Ahornbäume in Baumscheiben vor. Die 7,00 m breite Fahrbahn wird zukünftig im Zwei-Richtungs-Verkehr befahrbar sein und am Justizzentrum wird eine neue Haltestelle eingerichtet. Der gesamte Straßenraum berücksichtigt die Ansprüche der Barrierefreiheit.
In einer öffentlichen Versammlung am 08.03.2006 wurde die Maßnahme mit den Anliegern und Eigentümern des betroffenen Abschnitts der Kaiserstraße erörtert.
Die Anregungen wurden detailliert geprüft und führten zu einzelnen Anpassungen der Planung, u.a. wurden im oberen Abschnitt der Kaiserstraße zur Vervollständigung des Alleecharakters eine zusätzliche Baumpflanzung vorgesehen sowie über die gesamte Strecke das Angebot der Fahrradständer ergänzt.
Vor der eigentlichen Straßenbaumaßnahme werden von den Versorgungsträgern, insbesondere EVO AG (Wasser, Gas, Strom) und ESO (Kanal) neue Leitungen verlegt und Erneuerungen der Hausanschlüsse vorgenommen werden.
Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel sowie nach Eingang des Zuschussbescheides des ASV begonnen werden. Die Durchführung der Arbeiten erfolgt in Abstimmung mit den Anliegern.
Über die Maßnahme wurde vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Kocks Consult eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, wie folgt abschließt:
Bauabschnitt 1a 1.174.000,00 €
Bauabschnitt 1b 896.000,00 €
Gesamt: 2.070.000,00 €
Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.
Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme des 1. Bauabschnitts belaufen sich insgesamt auf 55.215,69 €.
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung sowie Folgenkostenberechnung zur Einsichtnahme aus.
zu Ziffer 6:
Der Umbau der Kaiserstraße von Bismarckstraße bis Hospitalstraße (Bauabschnitt 1a) und von Hospitalstraße bis Geleitsstraße (Bauabschnitt 1b) löst für die Anlieger in den genannten Abschnitten gem. § 11 Abs. 3 des Hess. Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) in Verbindung mit der Offenbacher Satzung über die Erhebung von Straßenbeiträgen (StrBS) die Beitragspflicht aus.
Die Kaiserstraße dient in den o.g. Abschnitten im Wesentlichen der Erschließung der angrenzenden oder der durch eine Zuwegung mit ihr verbundenen Grundstücke. Daher ist die Kaiserstraße von Bismarckstraße bis Hospitalstraße und von Hospitalstraße bis Geleitsstraße gem. § 5 Abs. 1 b) und § 5 Abs. 1 f) Ziff. 2 StrBS als überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienend einzustufen. Die im Abschnitt zwischen Bismarckstraße und Hospitalstraße vorhandenen Leuchten werden zwischengelagert und anschließend neu aufgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kaiserstraße von Bismarckstraße bis Hospitalstraße BA 1a
|
€ (gerundet) |
Gesamtkosten der Maßnahme |
1.174.000,00 |
./. nicht beitragsfähige Kosten |
231.000,00 |
= beitragsfähige Kosten |
943.000,00 |
./. Stadtanteil 50 % gem. § 5 Abs. 1 b) und 1 f) Ziff. 2 StrBS |
471.500,00 |
= Umlagefähige Kosten |
471.500,00 |
./. städtische Grundstücke, Eckgrundstücksvergünstigung |
4.500,00 |
= Rückflüsse „Straßenbeitrag Umbau Kaiserstraße zwischen Bismarckstraße und Geleitsstraße“ |
|
Landeszuschuss |
340.000,00 |
Kreditmarktmittel |
367.000,00 |
Kaiserstraße von Hospitalstraße bis Geleitsstraße BA 1b
|
€ (gerundet) |
Gesamtkosten der Maßnahme |
896.000,00 |
./. nicht beitragsfähige Kosten |
215.000,00 |
= beitragsfähige Kosten |
681.000,00 |
./. Stadtanteil 50 % gem. § 5 Abs. 1 b) und 1 f) Ziff. 2 StrBS |
340.500,00 |
= Umlagefähige Kosten |
340.500,00 |
./. städtische Grundstücke, Eckgrundstücksvergünstigung |
5.000,00 |
= Rückflüsse „Straßenbeitrag Umbau Kaiserstraße zwischen Bismarckstraße und Geleitsstraße“ |
|
Landeszuschuss |
270.000,00 |
Kreditmarktmittel |
290.500,00 |