Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 7. September 2006
33. Umsetzung der Maßnahmen des Frauenförderplanes und des Gender Mainstreamings in der Offenbacher Verwaltung
Antrag SPD, Bündnis`90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE. vom 24.08.2006,
DS I (A) 64
Az: 000-0002-01/0847#1086/2006
Änderungsantrag SPD, Bündnis`90/ Grünen, FDP und DIE LINKE. vom 31.08.2006, DS I (A) 64/1
Az: 000-0002-01/0835#1089/2006
Beschlusslage:
DS I (A) 64/1 und DS I (A) 64 (Abs. 1)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird mit der Umsetzung der in der Stellungnahme zum Frauenförderplanbericht enthaltenen Empfehlungen der Internen Frauenbeauftragten für die Jahre 2006/07 wie folgt beauftragt:
1. Die Dienstvereinbarungen der Stadt Offenbach zur Frauenförderung sind auf
der Basis lokaler Ziele und Bedarfe weiter zu entwickeln. Insbesondere soll
der Frauenanteil in Führungspositionen durch Verbesserung der Vereinbarkeit
von Beruf und Familie für Mütter und Väter erhöht werden. Dazu ist
sicherzustellen, dass die Teilung von Führungspositionen realisiert wird.
Hierzu soll ein Anreizsystem entwickelt werden.
2. Im Sinne der Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 22. August
2002 zur Einführung des Gender Mainstreaming sind bei der Einführung des
neuen kommunalen Rechnungs- und Steuerungssystems (NKRS) bis zum
Jahre 2009 Möglichkeiten zu prüfen, noch zu bestimmende Einnahmen und
Ausgaben geschlechterbezogen aufzubereiten und darzustellen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 64/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Punkt 2 des Ursprungsantrages wird folgendermaßen geändert:
Im Sinne der Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 22. August 2002 zur Einführung des Gender Mainstreaming sind bei der Einführung des neuen kommunalen Rechnungs- und Steuerungssystems (NKRS) bis zum Jahre 2009 Möglichkeiten zu prüfen, noch zu bestimmende Einnahmen und Ausgaben geschlechterbezogen aufzubereiten und darzustellen.
DS I (A) 64 (neu)
Der Magistrat wird mit der Umsetzung der in der Stellungnahme zum Frauenförderplanbericht enthaltenen Empfehlungen der Internen Frauenbeauftragten für die Jahre 2006/07 wie folgt beauftragt:
1. Die Dienstvereinbarungen der Stadt Offenbach zur Frauenförderung sind auf
der Basis lokaler Ziele und Bedarfe weiter zu entwickeln. Insbesondere soll
der Frauenanteil in Führungspositionen durch Verbesserung der Vereinbarkeit
von Beruf und Familie für Mütter und Väter erhöht werden. Dazu ist
sicherzustellen, dass die Teilung von Führungspositionen realisiert wird.
Hierzu soll ein Anreizsystem entwickelt werden.
2. Im Sinne der Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 22. August
2002 zur Einführung des Gender Mainstreaming sind bei der Einführung des
neuen kommunalen Rechnungs- und Steuerungssystems (NKRS) bis zum
Jahre 2009 Möglichkeiten zu prüfen, noch zu bestimmende Einnahmen und
Ausgaben geschlechterbezogen aufzubereiten und darzustellen.
DS I (A) 64 (alt)
Der Magistrat wird mit der Umsetzung der in der Stellungnahme zum Frauenförderplanbericht enthaltenen Empfehlungen der Internen Frauenbeauftragten für die Jahre 2006/07 wie folgt beauftragt:
1. Die Dienstvereinbarungen der Stadt Offenbach zur Frauenförderung sind auf der
Basis lokaler Ziele und Bedarfe weiter zu entwickeln. Insbesondere soll der
Frauenanteil in Führungspositionen durch Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf
und Familie für Mütter und Väter erhöht werden. Dazu ist sicherzustellen, dass die
Teilung von Führungspositionen realisiert wird. Hierzu soll ein Anreizsystem
entwickelt werden.
2. Im Sinne der Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 22. August 2002 zur
Einführung des Gender Mainstreaming sind bei der Einführung des neuen
kommunalen Rechnungs- und Steuerungssystems (NKRS) bis zum Jahre 2009
Möglichkeiten zu schaffen, Einnahmen und Ausgaben geschlechterbezogen
aufzubereiten und darzustellen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 11.09.2006
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung