Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 12. Oktober 2006
14. Abschaffung der Getränkesteuer
Antrag CDU vom 27.09.2006, DS I (A) 70
Az: 000-0002-01/0865#1110/2006
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 09.10.2006,
DS I (A) 70/1
Az: 000-0002-01/0865#1120/2006
Beschlusslage:
DS I (A) 70/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
In der „Satzung über die Erhebung einer Getränkesteuer“ wird mit Wirkung zum
1.1.2008 in § 4 der Steuersatz von 10 v. H. auf 5 v. H. des Verkaufpreises gesenkt. Mit Wirkung zum 31.12.2009 wird die Satzung aufgehoben. Der Magistrat wird aufgefordert, die entsprechenden Veränderungen in den Haushaltsplanentwürfen ab 2008 zu berücksichtigen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 70/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
In der „Satzung über die Erhebung einer Getränkesteuer“ wird mit Wirkung zum
1.1.2008 in § 4 der Steuersatz von 10 v. H. auf 5 v. H. des Verkaufpreises gesenkt. Mit Wirkung zum 31.12.2009 wird die Satzung aufgehoben. Der Magistrat wird aufgefordert, die entsprechenden Veränderungen in den Haushaltsplanentwürfen ab 2008 zu berücksichtigen.
DS I (A) 70
Durch Annahme der DS I (A) 70/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 70:
1. Die „Satzung über die Erhebung einer Getränkesteuer“ wird mit Wirkung zum
31. 12. 2006 aufgehoben.
2. Im Vorgriff auf Ziff. 1. verzichtet die Stadt Offenbach am Main rückwirkend zum
01.01.2006 auf die Erhebung der Getränkesteuer, wenn die Getränke durch
ehrenamtlich tätige Vereine bzw. Vereinigungen abgegeben werden.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 13.10.2006
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung