Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 16. November 2006
5. Haushaltssanierungskonzept 2006
Antrag Magistratsvorlage Nr. 399/06 vom 01.11.2006, DS I (A) 78
Az: 000-0002-01/0872#1128/2006
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 13.11.2006,
DS I (A) 78/1
Protokollnotiz HFB vom 13.11.2006 zu DS I (A) 78
Auf Seite 31, Absatz 1 (Gewerbesteuer) des Haushaltssanierungskonzeptes ist „5 Mio. € Euro Mindereinnahmen“ durch „20 Mio. Euro Mindereinnahmen“ redaktionell zu ersetzen.
Beschlusslage:
DS I (A) 78 und DS I (A) 78/1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung der Protokollnotiz wie folgt:
Das in der Anlage beigefügte Haushaltssanierungskonzept (HSK) 2006 wird beschlossen.
Das Haushaltssanierungskonzept 2006 wird wie folgt ergänzt:
Auf Seite 28, Absatz 5, Satz 3 wird nach den Worten „Es ist geplant, das Förderprogramm“ folgender Halbsatz eingefügt: „als einen der möglichen Bausteine eines Entwicklungskonzeptes für die Innenstadt“.
Das Haushaltssanierungskonzept (ohne Anlagen 2 + 3) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 78/1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung der Protokollnotiz wie folgt:
Das Haushaltssanierungskonzept 2006 wird wie folgt ergänzt:
Auf Seite 28, Absatz 5, Satz 3 wird nach den Worten „Es ist geplant, das Förderprogramm“ folgender Halbsatz eingefügt: „als einen der möglichen Bausteine eines Entwicklungskonzeptes für die Innenstadt“.
DS I (A) 78
Protokollnotiz HFB vom 13.11.2006 zu DS I (A) 78
Auf Seite 31, Absatz 1 (Gewerbesteuer) des Haushaltssanierungskonzeptes ist „5 Mio. € Euro Mindereinnahmen“ durch „20 Mio. Euro Mindereinnahmen“ redaktionell zu ersetzen.
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung der Protokollnotiz wie folgt:
Das in der Anlage beigefügte Haushaltssanierungskonzept (HSK) 2006 wird beschlossen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 20.11.2006
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung