Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 7. Dezember 2006
5. Einführung der landesweiten Ehrenamtscard (E-Card) in Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 421/06 vom 15.11.2006, DS I (A) 86
Az: 000-0002-01/0885#1146/2006
Ergänzungsantrag DIE LINKE. vom 06.12.2006, DS I (A) 86/1
Az: 000-0002-01/0885#1180/2006
Beschlusslage:
DS I (A) 86
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die E-Card wird zum 1. April 2007 in Offenbach am Main gemäß dem als
Anlage beigefügten Konzept eingeführt.
2. Der Magistrat wird ermächtigt, die Vereinbarung zur Einführung der
hessischen E-Card mit dem Land Hessen zu schließen.
3. Der Magistrat wird ermächtigt, das Freiwilligenzentrum Offenbach mit dem
operativen Geschäft zur Einführung der E-Card zu beauftragen.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 86/1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Antragstext der Magistratsvorlage Nr. 421/06 ist ein Punkt 4 hinzuzufügen:
4. Der Magistrat wird ermächtigt allen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern
Offenbachs, welche die Bedingung der Vergabekriterien erfüllen, in den Genuss
der E-Card kommen zu lassen.
Das „Konzept zur Einführung der E-Card“ ist sinngemäß zu ändern.
DS I (A) 86
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die E-Card wird zum 1. April 2007 in Offenbach am Main gemäß dem als
Anlage beigefügten Konzept eingeführt.
2. Der Magistrat wird ermächtigt, die Vereinbarung zur Einführung der
hessischen E-Card mit dem Land Hessen zu schließen.
3. Der Magistrat wird ermächtigt, das Freiwilligenzentrum Offenbach mit dem
operativen Geschäft zur Einführung der E-Card zu beauftragen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 11.12.2006
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung