Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 16.08.2007

Eing. Dat. 16.08.2007

 

Nr. 197

 

 

 

 

Förderung des Fahrradverkehrs in Offenbach
Antrag DIE LINKE. vom 25.07.2007, DS I (A) 197


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat veranlasst im Stadtteil Bieber die einheitliche Anwendung der Regel "Radfahren gegen den Einbahnstraßenverkehr in 30-km-Zonen" und prüft und berichtet ein Jahr nach Einführung der Regel darüber, ob

1. die entsprechende Ausweitung des Modells „Radfahren gegen die Einbahnstraße
     in 30-km-Zonen in Bieber“ auf das gesamte Stadtgebiet und

2. generelles Radfahren gegen den Einbahnstraßenverkehr auch außerhalb von
    30-km Zonen in Offenbach ermöglicht werden kann und

3. welche Kosten und Nutzeneffekte mit einer solchen Ausweitung verbunden wären.


Begründung:

In Offenbach liegt der Anteil von Radfahrern am Individualverkehr bei mäßigen 7% aller Verkehrsteilnehmer. Bedingt durch die weltweit politisch gewollte Reduktion von CO²-Emissionen bemühen sich zahlreiche Städte und Gemeinden um Anreize für Autofahrer, vom PKW auf das Fahrrad umzusteigen. Dabei ist eine Steigerung des Radverkehrs auf ca. 12% in einem Zeitraum von 10 Jahren beabsichtigt.

 

Die oben genannten Maßnahmen werden u.a. von den Nachbargemeinden Neu-Isenburg und Frankfurt entschlossen angestrebt. Offenbach bietet sich wegen seiner kurzen Wege in einem verhältnismäßig überschaubaren Stadtgebiet, ganz abgesehen von seinen permanenten Parkplatznöten, geradezu an. Dennoch finden sich auch in Wohngebieten kaum Regelungen, die es Radfahrern ermöglichen, gegen die Einbahnstraße zu fahren, was, am Beispiel Nordend mit seinen vielen verkehrsberuhigten Einbahnstraßen bestens zu sehen, zu dauerhaften Regelverstößen und Gefährdung der Verkehrsteilnehmer führt. Am Modell des Stadtteils Bieber, könnte die Umsetzungsfähigkeit für das gesamte Stadtgebiet vorläufig geprüft werden.