Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 20.09.2007
Eing. Dat. 20.09.2007
Nr. 212
Dez.: I (Amt 62)
Anordnung der Umlegung „Kleines Gäßchen"
Magistratsvorlage Nr. 326/07 vom 19.09.2007, DS I (A) 212
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet wird nach § 46 Abs. 1 BauGB die
Umlegung angeordnet.
2. Der Magistrat wird mit der Durchführung der Umlegung (§§ 47 ff. BauGB)
beauftragt.
Begründung:
Auf den Grundstücken in der Gemarkung Rumpenheim, Flur 2, Flurstücke 1, 42/1, 47 (teilweise) und 49/1 sollen Einfamilienhäuser als Einzel- und Doppelhäuser errichtet werden. Bevor mit den Hochbaumaßnahmen begonnen werden kann, sind die Gebäude der Reithalle niederzulegen und die Baugrundstücke sowie das Grundstück der zukünftigen Erschließungsstraße zu bilden.
Für die Neuordnung der Grundstücke bietet sich das Verfahren der Bauland-umlegung an und soll in Abstimmung mit dem Vorhabenträger zum Einsatz kommen.
Mit dem Beschluss zur Anordnung der Umlegung wird der Magistrat mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Das Baulandumlegungsverfahren verursacht der Stadt Offenbach keine Kosten.
Anlage