Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 4. Oktober 2007
16. Grundsanierung, Modernisierung sowie Erweiterung und Neubauten an Offenbacher Schulen für einen zeitgemäßen, ganztätigen Betrieb unter Berücksichtigung ökologischer Standards
hier: Ergänzungsbeschluss für die Beethovenschule und das Berufsschulzentrum Buchhügel (Theodor-Heuss-Schule und Käthe-Kollwitz-Schule) zum Grundsatzbeschluss vom 22.03.2007
Antrag Magistratsvorlage Nr. 342/07 vom 19.09.2007, DS I (A) 213
Az: 000-0002-01/1050#1361/2007
Ergänzungsantrag CDU vom 27.09.2007, DS I (A) 213/1
Az: 000-0002-01/1050#1367/2007
Beschlusslage:
DS I (A) 213/1 und DS I (A) 213
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Das Ergebnis des Eignungstests für die in Betracht gezogenen ÖPP-
Projekte „Sanierung und Neubau Berufsschulzentrum Buchhügel/Theodor-
Heuss-Schule und Käthe-Kollwitz-Schule" sowie „Neubau einer
Grundschule/Beethovenschule" vom 07.09.2007 wird zur
Kenntnis genommen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Magistrat den Auftrag alle für
die Ausschreibung im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens notwendigen Schritte
einzuleiten und das Vergabeverfahren durchzuführen.
3. Parallel zum Vergabeverfahren ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
durchzuführen. Der Wirtschaftlichkeitsnachweis erfolgt auf Basis des
wirtschaftlichsten, vergabereifen Angebots im Vergleich zur konventionellen
Eigenerbringung.
3.a Der Magistrat wird beauftragt, rechtzeitig vor Abschluss des
Vergabeverfahrens die Kriterien der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
aufzulisten und der Stadtverordnetenversammlung in einem nichtöffentlichen
Bericht vorzulegen.
4. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass
die Stadt Offenbach am Main infolge des Vergabeverfahrens an die
wirtschaftlichste Lösung gebunden ist.
(Eine Abstimmung über die Punkte 1 + 4 erfolgt nicht, da nur Kenntnis zu
nehmen ist.)
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 213/1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die Vorlage wird wie nachstehend ergänzt:
„3a. Der Magistrat wird beauftragt, rechtzeitig vor Abschluss des Vergabeverfahrens die Kriterien der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung aufzulisten und der Stadtverordnetenversammlung in einem nichtöffentlichen Bericht vorzulegen“.
Protokollnotiz HFB vom 27.09.07
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung im 1. und im 4. Absatz des Tenors das Wort „zustimmend“ zu streichen.
DS I (A) 213 (neu)
Die Stv.-Versammlung beschließt unter Berücksichtigung der Protokollnotiz mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Das Ergebnis des Eignungstests für die in Betracht gezogenen ÖPP-Projekte
„Sanierung und Neubau Berufsschulzentrum Buchhügel/Theodor-Heuss-Schule
und Käthe-Kollwitz-Schule" sowie „Neubau einer Grundschule/Beethovenschule"
vom 07.09.2007 wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Magistrat den Auftrag alle für
die Ausschreibung im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens notwendigen Schritte
einzuleiten und das Vergabeverfahren durchzuführen.
3. Parallel zum Vergabeverfahren ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
durchzuführen. Der Wirtschaftlichkeitsnachweis erfolgt auf Basis des
wirtschaftlichsten, vergabereifen Angebots im Vergleich zur konventionellen
Eigenerbringung.
4. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die
Stadt Offenbach am Main infolge des Vergabeverfahrens an die
wirtschaftlichste Lösung gebunden ist.
(Eine Abstimmung über die Punkte 1 + 4 erfolgt nicht, da nur Kenntnis zu nehmen ist.)
DS I (A) 213 (alt)
1. Das Ergebnis des Eignungstests für die in Betracht gezogenen ÖPP-Projekte
„Sanierung und Neubau Berufsschulzentrum Buchhügel/Theodor-Heuss-Schule
und Käthe-Kollwitz-Schule" sowie „Neubau einer Grundschule/Beethovenschule"
vom 07.09.2007 wird (zustimmend)* zur Kenntnis genommen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Magistrat den Auftrag alle für
die Ausschreibung im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens notwendigen Schritte
einzuleiten und das Vergabeverfahren durchzuführen.
3. Parallel zum Vergabeverfahren ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
durchzuführen. Der Wirtschaftlichkeitsnachweis erfolgt auf Basis des
wirtschaftlichsten, vergabereifen Angebots im Vergleich zur konventionellen
Eigenerbringung.
4. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt (zustimmend)* zur Kenntnis, dass die
Stadt Offenbach am Main infolge des Vergabeverfahrens an die
wirtschaftlichste Lösung gebunden ist.
(Eine Abstimmung über die Punkte 1 + 4 erfolgt nicht, da nur Kenntnis zu nehmen ist.)
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.10.2007
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung