Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 4. Oktober 2007
15. Anordnung der Umlegung "Kleines Gäßchen"
Antrag Magistratsvorlage Nr. 326/07 vom 19.09.2007, DS I (A) 212
Az: 000-0002-01/1047#1358/2007
Ergänzungsantrag SPD, B`90/Die Grünen und FDP vom 04.10.2007,
DS I (A) 212/1
Az: 000-0002-01/1047#1368/2007
Beschlusslage:
DS I (A) 212/1 und DS I (A) 212
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:
1. Für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet wird nach § 46 Abs. 1 BauGB
die Umlegung angeordnet.
2. Der Magistrat wird mit der Durchführung der Umlegung (§§ 47 ff. BauGB)
beauftragt.
3) Die südliche Teilfläche des Flurstücks 47 erfährt keine Qualitätsänderung, sie
bleibt nach wie vor Gartenland. Der westliche Teil des Flurstücks 386/1 bleibt
als Weg erhalten. An diesen Stellen entstehen keine neuen Verkehrsflächen.
Die Anlage (Kartenauszug) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 212/1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Tenor des Ursprungsantrags wird um folgenden Punkt 3 ergänzt.
3) Die südliche Teilfläche des Flurstücks 47 erfährt keine Qualitätsänderung, sie bleibt
nach wie vor Gartenland. Der westliche Teil des Flurstücks 386/1 bleibt als Weg
erhalten. An diesen Stellen entstehen keine neuen Verkehrsflächen.
DS I (A) 212
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet wird nach § 46 Abs. 1 BauGB die
Umlegung angeordnet.
2. Der Magistrat wird mit der Durchführung der Umlegung (§§ 47 ff. BauGB)
beauftragt.
Die Anlage (Kartenauszug) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.10.2007
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung