Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 29. Mai 2008
5. Renaturierung der "nördlichen Bieber"
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 101/08 vom 16.04.2008, DS I (A) 300
Az: 000-0002-01/1174#1522/2008
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 17.05.2008, DS I (A) 300/1
Az: 000-0002-01/1174#1530/2008
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 26.05.2008,
DS l (A) 300/2
Az: 000-0002-01/1174#1532/2008
Beschlusslage:
DS I (A) 300 und DS I (A) 300/2
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Den Baumaßnahmen zur Renaturierung der „nördlichen Bieber“ von der
S-Bahn-Querung bis zur Stadtgrenze Mühlheim „Käsmühle“ wird gemäß der
vom Büro für Gewässerökologie Gottfried Lehr in Bad Vilbel erstellten und
vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung in Höhe von
325.100 EURO zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Untersachkonto
11300.94160 (Sachkonto 09520000, Projekt 331140000000) „Renaturierung
der Bieber“ wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsausgabereste: 125.917 €
Haushaltsplan 2008: 180.000 €
Haushaltsplan 2009: 19.183 €
Gesamt 325.100 €
Für das Haushaltsjahr 2009 werden 19.183 € neu in das Investitions-
programm eingestellt.
3. Die Finanzierung der Baukosten erfolgt durch Einnahmen zugunsten des
Untersachkonto 11300.36160 (Sachkonto 36010000, Projekt 331140000000)
„Zuwendungen des Landes Renaturierung der Bieber“:
Haushaltseinnahmereste 0.00 €
Haushaltsplan 2008: 158.000 €
Haushaltsplan 2009: 118.335 €
Gesamt 276.335 €
Für das Haushaltsjahr 2009 werden 118.335 € neu in das Investitions-
programm eingestellt.
Bei der zu erwartenden Förderung des Projektes durch das Land Hessen von
mindestens 85% verbleibt ein städtischer Anteil in Höhe von 48.765 EURO.
Dieser wird durch die eingebrachten Grundstücke der Stadt Offenbach am
Main abgedeckt.
4. Folgekosten entstehen nicht, da das Renaturierungsgebiet nach Umsetzung
der Maßnahmen extensiver gepflegt wird, als dies bisher der Fall ist.
5. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Renaturierung im Abschnitt
zwischen Germaniastraße und Friedhofsbrücke durch geeignete
bauplanungs- und bodenordnungsrechtliche Maßnahmen realisiert werden
kann.
6. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungs-
bescheid des Landes Hessen zur Zuschussgewährung vorliegt.
7. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung zeitnah
einen Projektbeschluss zur Renaturierung des südlichen Abschnitts der
Bieber vorzulegen und zur Umsetzung Mittel in den Haushalt 2009
einzustellen.
Diese Maßnahme wird nur dann umgesetzt, wenn die Förderung durch das
Land Hessen in Höhe von 85% gewährleistet ist und der städtische Anteil
durch die Einbringung von Grundstücken abgedeckt werden kann.
8. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, welche Aufgaben
der Wasserverband zur Unterhaltung der Bieber nach der Renaturierung der
nördlichen Bieber (sowie perspektivisch auch nach der Renaturierung der
südlichen Bieber) noch übernehmen wird und wie sich dies auf den Beitrag
der Stadt Offenbach an den Wasserverband auswirken wird.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 300/1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
1. Der Antrag wird an den Magistrat zurückverwiesen.
2. Der Magistrat prüft und berichtet, ob es sinnvoll und machbar ist, den südlichen
Bachverlauf der Bieber zwischen A3 und Bremer Straße als vordringliche
Maßnahme der Renaturierung durchzuführen und
3. im Anschluss an 2. die Renaturierung der nördlichen Bieber, entsprechend der
erarbeiteten Planung vorzunehmen.
DS I (A) 300/2
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Ursprungsantrag wird um folgende Punkte ergänzt:
7. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung zeitnah
einen Projektbeschluss zur Renaturierung des südlichen Abschnitts der
Bieber vorzulegen und zur Umsetzung Mittel in den Haushalt 2009
einzustellen.
Diese Maßnahme wird nur dann umgesetzt, wenn die Förderung durch das Land
Hessen in Höhe von 85% gewährleistet ist und der städtische Anteil durch die
Einbringung von Grundstücken abgedeckt werden kann.
8. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, welche Aufgaben
der Wasserverband zur Unterhaltung der Bieber nach der Renaturierung der
nördlichen Bieber (sowie perspektivisch auch nach der Renaturierung der
südlichen Bieber) noch übernehmen wird und wie sich dies auf den Beitrag
der Stadt Offenbach an den Wasserverband auswirken wird.
DS I (A) 300
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Den Baumaßnahmen zur Renaturierung der „nördlichen Bieber“ von der S-Bahn-
Querung bis zur Stadtgrenze Mühlheim „Käsmühle“ wird gemäß der vom Büro für
Gewässerökologie Gottfried Lehr in Bad Vilbel erstellten und vom Revisionsamt
geprüften detaillierten Kostenberechnung in Höhe von 325.100 EURO zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Untersachkonto 11300.94160
(Sachkonto 09520000, Projekt 331140000000) „Renaturierung der Bieber“ wie folgt
bereitgestellt:
Haushaltsausgabereste: 125.917 €
Haushaltsplan 2008: 180.000 €
Haushaltsplan 2009: 19.183 €
Gesamt 325.100 €
Für das Haushaltsjahr 2009 werden 19.183 € neu in das Investitionsprogramm
eingestellt.
3. Die Finanzierung der Baukosten erfolgt durch Einnahmen zugunsten des
Untersachkonto 11300.36160 (Sachkonto 36010000, Projekt 331140000000)
„Zuwendungen des Landes Renaturierung der Bieber“:
Haushaltseinnahmereste: 0.00 €
Haushaltsplan 2008: 158.000 €
Haushaltsplan 2009: 118.335 €
Gesamt 276.335 €
Für das Haushaltsjahr 2009 werden 118.335 € neu in das Investitionsprogramm
eingestellt.
Bei der zu erwartenden Förderung des Projektes durch das Land Hessen von
mindestens 85% verbleibt ein städtischer Anteil in Höhe von 48.765 EURO. Dieser
wird durch die eingebrachten Grundstücke der Stadt Offenbach am Main
abgedeckt.
4. Folgekosten entstehen nicht, da das Renaturierungsgebiet nach Umsetzung der
Maßnahmen extensiver gepflegt wird, als dies bisher der Fall ist.
5. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Renaturierung im Abschnitt
zwischen Germaniastraße und Friedhofsbrücke durch geeignete bauplanungs- und
bodenordnungsrechtliche Maßnahmen realisiert werden kann.
6. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid des
Landes Hessen zur Zuschussgewährung vorliegt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 02.06.2008
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung