Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 19. Juni 2008
14. Grundsatzbeschluss zum weiteren Ausbau der Hortplätze an Offenbacher Grundschulen in Kooperation mit dem Eigenbetrieb Kindertagesstätten (EKO)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 177/08 (Dez.: II, Amt 51) vom 04.06.2008,
DS I (A) 316
Az: 000-0002-01/1193#1545/2008
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Zum Schuljahr 2008/09 wird beim EKO als Träger an der Goetheschule, der
Mathildenschule und der Buchhügelschule in der ersten Jahrgangsstufe
jeweils eine Hortgruppe eingerichtet.
2. An der Eichendorffschule wird das bereits eingeführte Hort/Ganztags-
klasssenmodell von EKO und Schule mit dem Schuljahr 2008/09 -
beginnend mit der ersten Jahrgangsstufe - zweizügig geführt.
3. Der Magistrat wird beauftragt, im Nachtragshaushaltsplanentwurf 2008 die
für 100 zusätzliche Hortplätze ab 1.8.2008 noch nicht vorgesehenen
Haushaltsmittel zur Beitragsentlastung nach § 90 SGB VIII bei dem
Untersachkonto 45410.76110 (voraussichtlich 38 T€) vorzusehen.
4. Der Magistrat wird beauftragt, im Haushaltsplanentwurf 2009 die Mittel zur
Förderung (nach § 90 SGB VIII) für die 100 neu geschaffenen Hortplätze
sowie die ab August 09 hinzukommenden 100 Hortplätze bei dem
Untersachkonto 45410.76110 (voraussichtlich 127 T€) und die notwendigen
Betriebskostenzuschüsse bei dem Untersachkonto 46420.70700
(voraussichtlich 492 T€) vorzusehen.
5. Der Magistrat wird beauftragt, weitere Grundschulen für das Modell Ganz-
tagsklassen in Kooperation mit dem Hortangebot des EKO zu gewinnen und
das Modell bedarfsorientiert weiter zu entwickeln.
6. Der Magistrat wird beauftragt, die Landesregierung aufzufordern, sich an der
Finanzierung von Horten an den Grundschulen mit originären Landesmitteln
wesentlich stärker als bisher zu beteiligen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 23.06.2008
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung