Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 21. August 2008
15. Leasingangebot für private Solaranlagen
Antrag CDU vom 07.08.2008, DS I (A) 336
Az: 000-0002-01/1223#1581/2008
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 21.08.08, DS I (A) 336/1
Az: 000-0002-01/1223#1586/2008
Beschlusslage:
DS I (A) 336/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten,
ob und durch welche geeigneten Maßnahmen der Ausbau privater Solaranlagen befördert werden kann. Hierbei sind Beratungs- und Finanzierungsangebote, etwa durch Leasing- bzw. Contractingmodelle zu berücksichtigen sowie weitere Möglichkeiten der Steuerung, wie sie sich beispielweise aus kommunalem Satzungsrecht ergeben können und die finanziellen Auswirkungen für die Stadt darzustellen.
In die Prüfung sollen insofern sämtliche kommunalen Handlungsfelder einfließen, und auch die Möglichkeit kombinierter Maßnahmen ist zu berücksichtigen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 336/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten,
ob und durch welche geeigneten Maßnahmen der Ausbau privater Solaranlagen befördert werden kann. Hierbei sind Beratungs- und Finanzierungsangebote, etwa durch Leasing- bzw. Contractingmodelle zu berücksichtigen sowie weitere Möglichkeiten der Steuerung, wie sie sich beispielweise aus kommunalem Satzungsrecht ergeben können und die finanziellen Auswirkungen für die Stadt darzustellen.
In die Prüfung sollen insofern sämtliche kommunalen Handlungsfelder einfließen, und auch die Möglichkeit kombinierter Maßnahmen ist zu berücksichtigen.
DS I (A) 336
Durch Annahme der DS I (A) 336/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 336
Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob seitens einer städtischen Institution ein Leasingangebot für privat genutzte Solaranlagen erstellt werden kann.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 25.08.2008
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung