Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 4. Dezember 2008
15. Schnittstellenvereinbarung zwischen dem Amt für Stadtplanung und Baumanagement und dem Eigenbetrieb der Stadt Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 417/08 (Dez. I, Amt 60) vom 19.11.2008,
DS I (A) 371
Az: 000-0002-01/1275#1640/2008
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Neudefinition der Arbeitsaufteilung zwischen dem Amt für Stadtplanung
und Baumanagement (Amt 60) und dem ESO Eigenbetrieb (ESO EB) im
Bereich der Unterhaltung von Verkehrs- und Grünanlagen wird zugestimmt.
2. Folgende Bereiche mit einem Volumen von maximal 10.648.444,00 € pro
Jahr sind als neu übernommene operative bzw. Verwaltungsaufgaben ab
dem 01.01.2009 angesprochen:
1) Straßenerhaltungsmaßnahmen
2) Brunnenunterhaltung und Sinkkastenreinigung einschließlich Reparatur
3) Bürgeranliegen und Beschwerden (Verkehrs- und Grünanliegen)
Zusätzlich werden dem Eigenbetrieb Stadt Offenbach 300.000,00 € pro Jahr,
beginnend ab dem 01.01.2009, für die Kosten der Kontroll- und
Verwaltungstätigkeit zur Verfügung gestellt. Diese Mittel werden auf dem
Untersachkonto 63000.67510 "Kontroll- und Verwaltungskosten EB ESO
gem. Schnittstellenvereinbarung", Sachkonto 71780000, Produkt 12.01.01
veranschlagt.
3. Die Mittel der von der Schnittstellenvereinbarung betroffenen
Untersachkonten lt. Anlage 1 zu dieser Vorlage verbleiben im Budget des
Amtes für Stadtplanung und Baumanagement, die Verfügungsberechtigung
wird ab dem 01.01.2009 von der Kämmerei ausgeübt. Die operative und
wirtschaftliche Verantwortung liegt bei dem Eigenbetrieb der Stadt Offenbach
und ist in dessen Wirtschaftsplan gesondert darzustellen.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 05.12.2008
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung