Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 4. Dezember 2008
16. Neugestaltung des Wilhelmsplatzes (1. u. 2. Bauabschnitt)
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 418/08 (Dez. I, Amt 60) vom 19.11.2008,
DS I (A) 372
Az: 000-0002-01/1276#1641/2008
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Umgestaltung des Wilhelmsplatzes (1. BA) auf der Grundlage des vom
Amt für Stadtplanung und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem
Architektenbüro Nieper und Partner erstellten Gestaltungsentwurfs wird
zugestimmt.
2. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Magistrat den Auftrag, alle für
die Ausschreibung des 1. BA im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens
notwendigen Schritte einzuleiten und das Vergabeverfahren bis zu der
internen Entscheidung über den Zuschlag durchzuführen.
3. Die Einleitung des Vergabeverfahrens führt zu keiner Vergabeverpflichtung.
Über die Vergabe entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. Hierüber
ist eine entsprechende Beschlussvorlage zu erstellen und der
Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Entscheidung
vorzulegen.
4. Der Umgestaltung der beiden östlich und westlich des Platzes verlaufenden
Straßen (2. BA) auf Basis der vom Amt für Stadtplanung und
Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt geprüften
Kostenschätzung mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 981.000,00 € wird
zugestimmt.
5. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten
für den 2. BA zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die
entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.
6. Die Mittel für den 2. BA sind bei dem Untersachkonto 63000.94061 „Straßen
östlich und westlich Wilhelmsplatz“ SK 09520000, Projekt-Nr. 601120000000
veranschlagt bzw. zu veranschlagen. Gemäß Straßenbeitragssatzung der
Stadt Offenbach am Main sind für den Umbau der beiden seitlichen Straßen
Straßenbeiträge zu erheben.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 372
Herr Stv. Jahn (FWG) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennt Abstimmung der Ziffern 1 – 3 und 4 – 6.
DS I (A) 372 Ziffer 1 bis 3
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Umgestaltung des Wilhelmsplatzes (1. BA) auf der Grundlage des vom
Amt für Stadtplanung und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem
Architektenbüro Nieper und Partner erstellten Gestaltungsentwurfs wird
zugestimmt.
2. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Magistrat den Auftrag, alle für
die Ausschreibung des 1. BA im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens
notwendigen Schritte einzuleiten und das Vergabeverfahren bis zu der
internen Entscheidung über den Zuschlag durchzuführen.
3. Die Einleitung des Vergabeverfahrens führt zu keiner Vergabeverpflichtung.
Über die Vergabe entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. Hierüber
ist eine entsprechende Beschlussvorlage zu erstellen und der
Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Entscheidung
vorzulegen.
DS I (A) 372 Ziffer 4 bis 6
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
4. Der Umgestaltung der beiden östlich und westlich des Platzes verlaufenden
Straßen (2. BA) auf Basis der vom Amt für Stadtplanung und
Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt geprüften
Kostenschätzung mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 981.000,00 € wird
zugestimmt.
5. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten
für den 2. BA zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die
entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.
6. Die Mittel für den 2. BA sind bei dem Untersachkonto 63000.94061 „Straßen
östlich und westlich Wilhelmsplatz“ SK 09520000, Projekt-Nr. 601120000000
veranschlagt bzw. zu veranschlagen. Gemäß Straßenbeitragssatzung der
Stadt Offenbach am Main sind für den Umbau der beiden seitlichen Straßen
Straßenbeiträge zu erheben.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 05.12.2008
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung