Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 5. Februar 2009
12. Bebauungsplan Nr. 628 "Spessartring/Rheinstraße"
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2. Beschluss über den Plan als Satzung
3. Begründung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 020/09 (Dez. I, Amt 60 und Amt 62) vom 21.01.2009, DS I (A) 398
Az: 000-0002-01/1324#1693/2009
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
1.1 Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde bleibt hinsichtlich der
Anregung, auf die Überschreitungsmöglichkeiten der Baugrenzen zu
verzichten, unberücksichtigt. Die weiteren Punkte der Stellungnahme
werden, wie auf den Seiten 7 bis 12 der Anlage 1 dargestellt, berücksichtigt.
1.2 Die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt wird, wie auf den
Seiten 16 bis 18 der Anlage 1 dargestellt, berücksichtigt.
2. Beschluss über den Plan als Satzung
Der Bebauungsplan Nr. 628 für das Gebiet in der Gemarkung Offenbach,
Flur 20, zwischen dem Spessartring, der Rheinstraße, dem Weg südlich des
städtischen Anzuchtgartens und dem Hainbach in der Fassung vom
12.01.2009 (Anlage 2) wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5
und 51 HGO als Satzung beschlossen.
3. Begründung
Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) wird dem Bebauungsplan
beigefügt.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 06.02.2009
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung