Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.03.2009
Eing. Dat. 19.03.2009
Nr. 412
Flohmarktordnung der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 087/09 (Dez. IV, Ordnungsamt) vom 18.03.2009,
DS I (A) 412
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt
beschließt:
1. Die Flohmarktordnung vom 21.04.1995 wird aufgehoben.
2. Die als Anlage 1 beigefügte Flohmarktordnung wird als Satzung beschlossen.
Begründung:
Der bisherige Flohmarktbetreiber hat seinen Vertrag fristgerecht zum 31.12.2008 gekündigt. Bereits im August 2008 bewarb sich ein Interessent um die Ausrichtung des Mainuferflohmarktes. Nach Abschluss der Vertragsgespräche mit dem Bewerber muss die Flohmarktordnung entsprechend den neuen Bedingungen angepasst werden.
Die Änderungen in der Flohmarktordnung beziehen sich im Wesentlichen auf die Veranstaltungsfläche, die Durchführung von Flohmärkten in Messezeiten, die Preisgestaltung sowie die Abbauzeiten. Es wurden zudem die Regelungen zum Warenangebot ergänzt. Auch die Federführung des zuständigen Amts wurde den neuen Gegebenheiten angepasst.
Anlage 1: Flohmarktordnung
Anlage 2: Synopse