Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 2. April 2009

 

 

8.         Hessisches Konjunkturförderprogramm II Mittel für sonstige Kommunale Infrastruktur Prioritätenliste der Maßnahmen und Umsetzungsstrategien
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 090/09 (Dez. I, II, III, IV, Ämter 60 u. 11) vom 18.03.2009, DS I (A) 413
Az: 000-0002-01/1350#1727/2009
Änderungsantrag CDU vom 26.03.2009, DS I (A) 413/1
Az: 000-0002-01/1350#1729/2009
Änderungsantrag FWG vom 01.04.2009, DS I (A) 413/2
Az: 000-0002-01/1350#1730/2009


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

1. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Basis der vorliegenden, von Dezernat I
    in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Organisationseinheiten erstellten
    Prioritätenliste für das Konjunkturförderprogramm II die Förderanträge
    einzureichen und die Detailplanungen für die aufgeführten Maßnahmen zu
    erarbeiten. Das Gesamtvolumen wird auf den Förderumfang, der im
    Konjunkturförderprogramm II für sonstige Kommunale Infrastruktur für die
    Stadt Offenbach vorgesehen ist, begrenzt, derzeit bekannt gegeben mit
    11,114 Millionen Euro.

2. Es werden folgende Maßnahmen zur Förderung eingereicht und zur
    Ausführung vorbereitet:

    Neubau Sportzentrum Bürgel, (Zuschuss an TSG für weitere Bauabschnitte
    als Ersatz für die desolate Jahnhalle); Sanierung der undichten Becken im
    Schwimmbad Rosenhöhe sowie energetische Ertüchtigung der Traglufthalle
    (Zuschuss an EOSC); Dach-, Fenster-, Fassaden-, Innensanierung Kita 8;
    Dach-, Fenster-, Fassaden- und Innensanierung Kita 9; Fenster-, Fassaden-
    und Innensanierung Kita 10; Dach-, Fenster-, Fassaden- und Innensanierung
    Kita 14; Dach-, Fenster-, Fassaden- und Innensanierung Kita 13;
    Deckenerneuerung Radweg Herrnrainweg; Umgestaltung des
    Wilhelmsplatzes sowie der beiden seitlichen Straßen.

3. Für den Fall, dass weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten oder
    falls eine dieser Maßnahmen aufgrund derzeit nicht bekannter
    Fördermodalitäten oder infolge zusätzlicher planerischer Erkenntnisse nicht
    im Rahmen des Konjunkturförderprogrammes II abgewickelt werden kann,
    werden als Nachrücker folgende Maßnahmen mit eingereicht:

    Sanierung (insbesondere Brandschutz) und Erweiterung Ledermuseum;
    Sanierung Tiefgarage Rathaus; Umgestaltung Frankfurter Straße (Abschnitt
    Luisenstr. bis Ludwigstr.); Sanierung ggfs. Abriss und Neubau Kita 1;
    Sanierung Kita 3; Sanierung Kita 21; Sanierung Kita 16; Umgestaltung
    Kaiserstraße (Abschnitt Geleitsstr. bis Große Marktstraße und Abschnitt
    Große Marktstraße bis Frankfurter Straße).

    Sofern es sich bei der weg fallenden Maßnahme um eine Sanierungs-
    maßnahme im Kitabereich handelt, sind nachrückende Maßnahmen aus dem
    gleichen Bereich auszuwählen.

4. Das Land Hessen hat angekündigt, mittels eines Vorschaltgesetzes
    Regelungen zur beschleunigten Abwicklung der Maßnahmen festzulegen.
    Die finanziellen Mittel sollen außerplanmäßig nach § 100 bzw. § 114g HGO
    bereitgestellt werden können, ein Nachtragshaushalt wird nicht erforderlich.
    Im Rahmen des Förderprogrammes dürfen ausdrücklich auch
    Erhaltungsmaßnahmen über Kredite finanziert werden.

    Diese vom Land vorgesehenen Vereinfachungen der Verfahrensvorläufe
    müssen auf kommunaler Ebene durch analoge Schritte zur schnellen
    Abwicklung der Vorhaben flankiert werden, um einen rechtzeitigen
    Maßnahmenbeginn im Sinne der Förderregularien zu erreichen.

    Hierzu sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

    4.1 Der Vergabe der Planungsleistungen für die Kitasanierungen wird für die
          Leistungsstufe I+II gemäß Rahmenvertrag mit der EEG (Entwicklung
          Erschließung Gebäudemanagement GmbH) vom 21.12.2005 für
          Projektsteuerungsleistungen, für die Leistungsphasen 1-3 und 50% der
          Leistungsphasen 5+6 der „Honorarordnung für Architekten und
          Ingenieure“ (HOAI) für Architektenleistungen, Tragwerksplanung,
          Heizung- Lüftung- Sanitärplanung, Elektroplanung und sonstige
          Fachuntersuchungen sowie für die Umgestaltung des Wilhelmsplatzes
          und Deckenerneuerung des Radweges Herrnrainweg die
          Leistungsphasen 1 – 3 (HOAI) für die Straßen- und Gestaltungsplanung
          gemäß überschlägiger Kostenschätzung des Amtes für Stadtplanung und
          Baumanagement mit einer Gesamt Planungssumme in Höhe von rd.
          1.280.000,00 Euro wird die erforderliche Zuschlagsgenehmigung erteilt.

          Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Projektvorlagen zur Be-
          schlussfassung vorzulegen.

          Für die Zuschüsse an die TSG für den Neubau Sportzentrum Bürgel
          sowie an den EOSC für die Schwimmbadsanierung wird der Magistrat
          beauftragt, gemäß der zur Zeit noch nicht im Detail bekannten
          Förderrichtlinie eine entsprechende Vereinbarung über die
          Maßnahmenumsetzung und die fördergerechte Zuschussverwendung mit
          den Vereinen abzuschließen.

    4.2 Nach derzeitigem Stand der Förderregularien des Landes müssen alle zu
          fördernden Maßnahmen im Jahr 2009 beginnen. Als Beginn der
          Maßnahmen soll hierbei der Abschluss eines der Ausführung
          zuzurechnenden Leistungsvertrages gewertet werden. Planung und
          Voruntersuchungen gelten nicht als Beginn des Vorhabens.


          Daher wird zugestimmt, die Ausschreibung für die jeweils erste
          Bauleistung (für die Kitasanierungen, Deckenerneuerung Radweg
          Herrnrainweg und Umgestaltung des Wilhelmplatzes sowie der beiden
          seitlichen Straßen) bereits so frühzeitig durchzuführen, dass unmittelbar
          nach Projektbeschluss der Auftrag hierauf erteilt werden kann und somit
          der Beginn der Maßnahme im Sinne der Förderrichtlinien erfolgt. 
 
    4.3 Soweit aufgrund erhöhter Mittelzuwendungen oder des Ausfalls einer der
          unter 2. benannten Vorhaben Maßnahmen der unter 3. aufgeführten
          Nachrückerliste in die Liste der ersten Priorität aufrücken, gelten die
          vorgenannten Festlegungen analog. 

5. Finanzierung:
    Zur Finanzierung wird das Fördervolumen des Konjunkturförderprogrammes
    II für die Stadt Offenbach in Anspruch genommen. Die Förderung wird
    gemäß Vorankündigung des Landes für den Landesteil der Förderung
    (76,4%) in Form eines Darlehens erfolgen. Die Tilgung der Kredite soll nach
    Maßgabe des Landes über 30 Jahre laufen und erfolgt zu 5/6 durch originäre
    Landesmittel, 1/6 ist von der Stadt Offenbach zu tilgen. Für den Bundesteil
    der Förderung (23,6%) wird der Stadt Offenbach 75% der Investitionssumme
    als Zuschuss gewährt. Für die Kofinanzierung wird ein Darlehen i.H.v. 25%
    zur Verfügung gestellt, von dem die Stadt Offenbach die Hälfte tilgen muss,
    die andere Hälfte der Tilgung übernimmt das Land. Die Zinszahlungen
    erfolgen vorab aus der Masse der KFA-Mittel.
 
    Zur vorläufigen Deckung der unmittelbar zu beauftragenden
    Planungsleistungen werden im Haushalt unter USK 63000.94010 und
    63100.96120 die entsprechenden Mittel zur Zwischenfinanzierung in
    Anspruch genommen. Es wird davon ausgegangen, dass die
    Planungsleistungen letztlich durch die Förderungen mit abgedeckt werden.
    Die Finanzierung durch die vorgenannten Untersachkonten dient
    lediglich der Überbrückung bis zur endgültigen Förderzusage und
    Mittelbereitstellung des Landes/Bundes.

6. Über den derzeit gültigen Stellenplan hinaus wird zum nächstmöglichen
    Zeitpunkt für die Dauer von 4 Jahren beim Amt für Stadtplanung und
    Baumanagement eine/ein Dipl.-Ing. (Umfang 1,0 TVöD 12) im Bereich
    Verkehrsplanung, Stadtgestaltung und Straßenverkehrsbehörde sowie
    eine/ein Dipl.-Ing. (Umfang 1,0 TVöD 11) im Bereich Hochbaumanagement
    beschäftigt. Für das Revisionsamt wird ein im Stellenplan vorhandener kw-
    Vermerk (Stelle 0,5 TVöD 10 – Stellen-Nr. 14.31.02) für die Dauer von 4
    Jahren prolongiert. Die stellenplanmäßige Umsetzung erfolgt mit dem
    Stellenplan für das Jahr 2010.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 413/2
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Ziffer 2 wird wie folgt geändert:

Der letzte Halbsatz „sowie der beiden seitlichen Straßen“ wird gestrichen.

DS I (A) 413/1 (neu)

Protokollnotiz HFB vom 30.03.09 und UPB vom 26.03.09:
Die Vorlage wird von der antragstellenden Fraktion redaktionell geändert: Das Wort „der“ wird durch das Wort „von“ ersetzt.

 

Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Ziffer 2., Absatz 2, wird wie folgt geändert:

Der letzte Halbsatz erhält folgenden Wortlaut:

„Umgestaltung des Wilhelmsplatzes sowie Beseitigung von Winterschäden auf Offenbacher Straßen.“


DS I (A) 413/1 (alt)

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Ziffer 2., Absatz 2, wird wie folgt geändert:

Der letzte Halbsatz erhält folgenden Wortlaut:

„Umgestaltung des Wilhelmsplatzes sowie Beseitigung der Winterschäden auf Offenbacher Straßen.“


DS I (A) 413
Die Stv. –Fraktion REP beantragt eine gesonderte Abstimmung über die Worte: „Umgestaltung des Wilhelmsplatzes sowie der beiden seitlichen Straßen“ der Ziffer 2, im Absatz 2 der DS I (A) 413

Die Stv. –Fraktion CDU beantragt eine gesonderte Abstimmung über die Worte: „sowie der beiden seitlichen Straßen“ der Ziffer 2, im Absatz 2 der DS I (A) 413


DS I (A) 413 ohne den letzten Halbsatz: „Umgestaltung des Wilhelmsplatzes sowie der beiden seitlichen Straßen.“ der Ziffer 2, im Absatz 2

Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Basis der vorliegenden, von Dezernat I
    in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Organisationseinheiten erstellten
    Prioritätenliste für das Konjunkturförderprogramm II die Förderanträge
    einzureichen und die Detailplanungen für die aufgeführten Maßnahmen zu
    erarbeiten. Das Gesamtvolumen wird auf den Förderumfang, der im
    Konjunkturförderprogramm II für sonstige Kommunale Infrastruktur für die
    Stadt Offenbach vorgesehen ist, begrenzt, derzeit bekannt gegeben mit
    11,114 Millionen Euro.

2. Es werden folgende Maßnahmen zur Förderung eingereicht und zur
    Ausführung vorbereitet:

    Neubau Sportzentrum Bürgel, (Zuschuss an TSG für weitere Bauabschnitte
    als Ersatz für die desolate Jahnhalle); Sanierung der undichten Becken im
    Schwimmbad Rosenhöhe sowie energetische Ertüchtigung der Traglufthalle
    (Zuschuss an EOSC); Dach-, Fenster-, Fassaden-, Innensanierung Kita 8;
    Dach-, Fenster-, Fassaden- und Innensanierung Kita 9; Fenster-, Fassaden-
    und Innensanierung Kita 10; Dach-, Fenster-, Fassaden- und Innensanierung
    Kita 14; Dach-, Fenster-, Fassaden- und Innensanierung Kita 13;
    Deckenerneuerung Radweg Herrnrainweg;

3. Für den Fall, dass weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten oder
    falls eine dieser Maßnahmen aufgrund derzeit nicht bekannter
    Fördermodalitäten oder infolge zusätzlicher planerischer Erkenntnisse nicht
    im Rahmen des Konjunkturförderprogrammes II abgewickelt werden kann,
    werden als Nachrücker folgende Maßnahmen mit eingereicht:

    Sanierung (insbesondere Brandschutz) und Erweiterung Ledermuseum;
    Sanierung Tiefgarage Rathaus; Umgestaltung Frankfurter Straße (Abschnitt
    Luisenstr. bis Ludwigstr.); Sanierung ggfs. Abriss und Neubau Kita 1;
    Sanierung Kita 3; Sanierung Kita 21; Sanierung Kita 16; Umgestaltung
    Kaiserstraße (Abschnitt Geleitsstr. bis Große Marktstraße und Abschnitt
    Große Marktstraße bis Frankfurter Straße).

    Sofern es sich bei der weg fallenden Maßnahme um eine Sanierungs-
    maßnahme im Kitabereich handelt, sind nachrückende Maßnahmen aus dem
    gleichen Bereich auszuwählen.

4. Das Land Hessen hat angekündigt, mittels eines Vorschaltgesetzes
    Regelungen zur beschleunigten Abwicklung der Maßnahmen festzulegen.
    Die finanziellen Mittel sollen außerplanmäßig nach § 100 bzw. § 114g HGO
    bereitgestellt werden können, ein Nachtragshaushalt wird nicht erforderlich.
    Im Rahmen des Förderprogrammes dürfen ausdrücklich auch
    Erhaltungsmaßnahmen über Kredite finanziert werden.

    Diese vom Land vorgesehenen Vereinfachungen der Verfahrensvorläufe
    müssen auf kommunaler Ebene durch analoge Schritte zur schnellen
    Abwicklung der Vorhaben flankiert werden, um einen rechtzeitigen
    Maßnahmenbeginn im Sinne der Förderregularien zu erreichen.

    Hierzu sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

    4.1 Der Vergabe der Planungsleistungen für die Kitasanierungen wird für die
          Leistungsstufe I+II gemäß Rahmenvertrag mit der EEG (Entwicklung
          Erschließung Gebäudemanagement GmbH) vom 21.12.2005 für
          Projektsteuerungsleistungen, für die Leistungsphasen 1-3 und 50% der
          Leistungsphasen 5+6 der „Honorarordnung für Architekten und
          Ingenieure“ (HOAI) für Architektenleistungen, Tragwerksplanung,
          Heizung- Lüftung- Sanitärplanung, Elektroplanung und sonstige
          Fachuntersuchungen sowie für die Umgestaltung des Wilhelmsplatzes
          und Deckenerneuerung des Radweges Herrnrainweg die
          Leistungsphasen 1 – 3 (HOAI) für die Straßen- und Gestaltungsplanung
          gemäß überschlägiger Kostenschätzung des Amtes für Stadtplanung und
          Baumanagement mit einer Gesamt Planungssumme in Höhe von rd.
          1.280.000,00 Euro wird die erforderliche Zuschlagsgenehmigung erteilt.

          Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Projektvorlagen zur Be-
          schlussfassung vorzulegen.

          Für die Zuschüsse an die TSG für den Neubau Sportzentrum Bürgel
          sowie an den EOSC für die Schwimmbadsanierung wird der Magistrat
          beauftragt, gemäß der zur Zeit noch nicht im Detail bekannten
          Förderrichtlinie eine entsprechende Vereinbarung über die
          Maßnahmenumsetzung und die fördergerechte Zuschussverwendung mit
          den Vereinen abzuschließen.

    4.2 Nach derzeitigem Stand der Förderregularien des Landes müssen alle zu
          fördernden Maßnahmen im Jahr 2009 beginnen. Als Beginn der
          Maßnahmen soll hierbei der Abschluss eines der Ausführung
          zuzurechnenden Leistungsvertrages gewertet werden. Planung und
          Voruntersuchungen gelten nicht als Beginn des Vorhabens.


          Daher wird zugestimmt, die Ausschreibung für die jeweils erste
          Bauleistung (für die Kitasanierungen, Deckenerneuerung Radweg
          Herrnrainweg und Umgestaltung des Wilhelmplatzes sowie der beiden
          seitlichen Straßen) bereits so frühzeitig durchzuführen, dass unmittelbar
          nach Projektbeschluss der Auftrag hierauf erteilt werden kann und somit
          der Beginn der Maßnahme im Sinne der Förderrichtlinien erfolgt. 
 
    4.3 Soweit aufgrund erhöhter Mittelzuwendungen oder des Ausfalls einer der
          unter 2. benannten Vorhaben Maßnahmen der unter 3. aufgeführten
          Nachrückerliste in die Liste der ersten Priorität aufrücken, gelten die
          vorgenannten Festlegungen analog. 

5. Finanzierung:
    Zur Finanzierung wird das Fördervolumen des Konjunkturförderprogrammes
    II für die Stadt Offenbach in Anspruch genommen. Die Förderung wird
    gemäß Vorankündigung des Landes für den Landesteil der Förderung
    (76,4%) in Form eines Darlehens erfolgen. Die Tilgung der Kredite soll nach
    Maßgabe des Landes über 30 Jahre laufen und erfolgt zu 5/6 durch originäre
    Landesmittel, 1/6 ist von der Stadt Offenbach zu tilgen. Für den Bundesteil
    der Förderung (23,6%) wird der Stadt Offenbach 75% der Investitionssumme
    als Zuschuss gewährt. Für die Kofinanzierung wird ein Darlehen i.H.v. 25%
    zur Verfügung gestellt, von dem die Stadt Offenbach die Hälfte tilgen muss,
    die andere Hälfte der Tilgung übernimmt das Land. Die Zinszahlungen
    erfolgen vorab aus der Masse der KFA-Mittel.
 
    Zur vorläufigen Deckung der unmittelbar zu beauftragenden
    Planungsleistungen werden im Haushalt unter USK 63000.94010 und
    63100.96120 die entsprechenden Mittel zur Zwischenfinanzierung in
    Anspruch genommen. Es wird davon ausgegangen, dass die
    Planungsleistungen letztlich durch die Förderungen mit abgedeckt werden.
    Die Finanzierung durch die vorgenannten Untersachkonten dient
    lediglich der Überbrückung bis zur endgültigen Förderzusage und
    Mittelbereitstellung des Landes/Bundes.

6. Über den derzeit gültigen Stellenplan hinaus wird zum nächstmöglichen
    Zeitpunkt für die Dauer von 4 Jahren beim Amt für Stadtplanung und
    Baumanagement eine/ein Dipl.-Ing. (Umfang 1,0 TVöD 12) im Bereich
    Verkehrsplanung, Stadtgestaltung und Straßenverkehrsbehörde sowie
    eine/ein Dipl.-Ing. (Umfang 1,0 TVöD 11) im Bereich Hochbaumanagement
    beschäftigt. Für das Revisionsamt wird ein im Stellenplan vorhandener kw-
    Vermerk (Stelle 0,5 TVöD 10 – Stellen-Nr. 14.31.02) für die Dauer von 4
    Jahren prolongiert. Die stellenplanmäßige Umsetzung erfolgt mit dem
    Stellenplan für das Jahr 2010.


DS I (A) 413 nur die Worte: „Umgestaltung des Wilhelmsplatzes“ der Ziffer 2, im Absatz 2

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Umgestaltung des Wilhelmsplatzes...


DS I (A) 413 nur die Worte: „sowie der beiden seitlichen Straßen.“ der Ziffer 2, im Absatz 2

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

…sowie der beiden seitlichen Straßen.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 04.04.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung