Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 02.04.2009
Eing. Dat. 02.04.2009
Nr. 412/1
Flohmarktordnung der Stadt Offenbach am Main
Änderungsantrag REP vom 02.04.2009, DS I (A) 412/1
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Flohmarktordnung vom 21.04.1995 wird aufgehoben.
Die als Anlage 1 beigefügte Flohmarktordnung wird in § 5 wie folgt geändert und als Satzung beschlossen:
Der Flohmarkt ist in zwei Zonen aufgeteilt. Innerhalb der einzelnen Bereiche sind pro Markttag maximal folgende Gebühren zu entrichten:
Zone I Maindamm
pro Standplatz (1,5 x 2 Meter) 15,00 Euro
pro Standplatz (3 x 2 Meter) 20,00 Euro
pro Standplatz Pavillon (3 x 3 Meter) 25,00 Euro
Kleiderständer (1 x 2 Meter) 5,00 Euro
Zone II Parkplatz Mainvorgelände
pro Standplatz (4 x 5 Meter) 35,00 Euro
jeder weitere Meter 5,00 Euro
Die Reinigungskaution beträgt 10,00 Euro pro Standplatz, die, wenn der Standplatz sauber und ordnungsgemäß verlassen wird, am Ende der Veranstaltung vom Betreiber zurückgezahlt wird.
Begründung:
Begründung erfolgt mündlich.