Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 7. Mai 2009
20. Klinikum Offenbach GmbH
hier: Satzungsänderung - Grundsatzbeschluss -
Antrag Magistratsvorlage Nr. 139/09 (Dez. III, Klinikum Offenbach
GmbH/Amt 20) vom 22.04.2009, DS I (A) 430
Az: 000-0002-01/1367#1749/2009
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
§ 10 Absatz 2 und Absatz 3 der Satzung der Klinikum Offenbach GmbH wird wie folgt neu gefasst:
„(2) 12 Aufsichtsratsmitglieder werden von der Gesellschafterversammlung
entsandt, wovon 1 Aufsichtsratsmitglied der Oberbürgermeister oder ein
von ihm bestimmtes Magistratsmitglied sein muss. Die übrigen 6
Aufsichtsratsmitglieder sind Arbeitnehmervertreter, deren Wählbarkeit
und Wahl sich nach den am 01.01.2008 gültigen Regelungen des
Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
richten.
(3) Für den Fall, dass die Gesellschafterversammlung für die beginnende
oder begonnene Amtszeit des Aufsichtsrates die Einführung der
paritätischen Mitbestimmung beschließt, gilt bis zum Ende der laufenden
Amtszeit des Aufsichtsrates abweichend von Absatz 2 folgende
Regelung:
9 Aufsichtsratsmitglieder werden von der Gesellschafterversammlung
entsandt, wovon 1 Aufsichtsratsmitglied der Oberbürgermeister oder ein
von ihm bestimmtes Magistratsmitglied sein muss. Die übrigen 9
Aufsichtsratsmitglieder sind Arbeitnehmervertreter, deren Wählbarkeit
und Wahl sich nach den am 01.01.2008 gültigen Regelungen des
Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
richten.“
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.05.2009
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung